Stadt Forchheim: Eingeschränkter Parteiverkehr für unaufschiebbare und dringende Angelegenheiten wieder möglich!

Die Stadt Forchheim teilt mit, dass sich die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung wieder vorrangig in den städtischen Büros im Dienst befinden. Die Bürger*innen können ab Dienstag, den 07.04.2020 nach vorheriger Terminvergabe einzeln durch die jeweiligen Sachbearbeiter*innen an den Türen abgeholt und in die jeweiligen Büros geführt werden.

Zum Schutz der Bürger*innen sowie der Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung und um die Ausbreitung des „SARS-CoV-2 (Coronavirus)“ zu verlangsamen ist der Parteiverkehr derzeit nur eingeschränkt möglich. Es ergeht deshalb die dringende Bitte, in wichtigen, unaufschiebbaren Angelegenheiten VORHER telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit der Stadtverwaltung aufzunehmen!

Über die üblichen Telefon- und E-Mail-Kontakte und das zentrale Postfach buergeranfrage@forchheim.de können dringliche unaufschiebbare Anliegen weiterhin beantwortet werden. Die zentrale Telefonvermittlung der Stadt Forchheim erreichen Sie unter 09191 714-0. Ihre Anfrage wird an die jeweilige Fachdienststelle weitergeleitet. Die telefonische Erreichbarkeit richtet sich nach den üblichen Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr durchgehend und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Wird in dringenden unaufschiebbaren Anliegen ein Besuchstermin im jeweiligen Fachbereich vereinbart, muss das Formblatt „Besucherfragebogen eingeschränkter Publikumsverkehr“ vor Einlass vollständig und unterschrieben an der Eingangstür vorgelegt werden. Dieser Besucherfragebogen ist auf der städtischen Homepage forchheim.de verlinkt.

Um die Ausbreitung des „SARS-CoV-2 (Coronavirus)“ zu verlangsamen, wurde der Parteiverkehr in den vergangenen Wochen in allen Einrichtungen der Stadt stark eingeschränkt und war nur in dringenden Ausnahmefällen möglich. Die Arbeit der Dienststellen war vorübergehend ins „Homegovernment“ verlegt worden. Nun ist der eingeschränkte Parteiverkehr wie oben beschrieben wieder durchführbar.