Franken: Was tun bei häuslicher Gewalt? – Die bayerische Justiz kündigt konsequentes Vorgehen gegen häusliche Gewalt an

Symbolbild Polizei

Die bayerische Justiz geht konsequent gegen häusliche Gewalt vor. „Das gilt auch in Zeiten der aktuellen Corona-Krise“, erklärt Bayerns Justizminister Georg Eisenreich. „Es ist unsere Aufgabe, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und zugleich die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats aufrechtzuerhalten.“ Deshalb habe das Justizministerium den bayerischen Gerichten und Staatsanwaltschaften empfohlen, sich auf die Kernaufgaben zu konzentrieren und öffentliche Verhandlungen auf das Nötigste zu reduzieren. Eisenreich betont: „Der Schutz von Opfern häuslicher Gewalt gehört zu den Kernaufgaben der Justiz. Wir lassen die Opfer häuslicher Gewalt nicht allein. Sie verdienen in diesen schwierigen Tagen und Wochen unseren besonderen Schutz. Straftaten werden nachhaltig verfolgt. Für Gewaltschutzanträge sind unsere Familiengerichte immer erreichbar.“

Welche Maßnahmen sind bei Fällen häuslicher Gewalt möglich?

  • Zivilrecht. Mit dem Gewaltschutzgesetz wurden im Jahr 2002 zentrale rechtliche Vorschriften im Kampf gegen Gewalt im Allgemeinen und häusliche Gewalt geschaffen. Es bietet Betroffenen effektiven Schutz vor Gewalt, Bedrohungen oder unzumutbaren Belästigungen auch über die Verfolgung möglicher Straftaten hinaus. Es gilt der Grundsatz: „Wer schlägt, muss gehen – das Opfer bleibt in der Wohnung.“ Gewaltschutzanträge können Betroffene beim zuständigen Amtsgericht – Familiengericht – erwirken.
  • Strafrecht. Bei Taten häuslicher Gewalt können verschiedene strafrechtliche Tatbestände erfüllt sein, z.B. Bedrohung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung oder Vergewaltigung. Betroffene können bei jeder Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten.

Justizminister Eisenreich abschließend: „Die bayerische Justiz toleriert keine häusliche Gewalt. Wer die Hand gegen Kinder und Frauen erhebt, muss mit harten Konsequenzen rechnen.“