Landratsamt Forchheim: Nennung einer möglichen Corona-Erkrankung führt nicht zur Schlechterstellung beim Notruf

Aufgrund der aktuellen Corona-Virus-Situation bittet die Integrierte Leitstelle Anrufer dringend darum, auf eine vorliegende Infektion des Patienten hinzuweisen.

Die ILS (Integrierte Leitstelle) Bamberg-Forchheim meldet, dass in letzter Zeit zunehmend Notrufersuchende am Telefon keine Angaben zu Verdachtsfällen oder sonstigem Gefährdungspotential in Bezug auf Corona nenne.
Der entsandte Rettungsdienst betritt daraufhin ungeschützt die Einsatzstelle und wird erst vor Ort – meist erst in der Wohnung- in Kenntnis gesetzt, dass eine Corona-Infektion nicht ausgeschlossen werden kann. Für einen Schutz der Einsatzkräfte kann demnach nicht gesorgt werden.

Wir möchten daher darauf hinweisen, dass die Angabe einer möglichen Corona-Infektion zu keiner Schlechterstellung beim Notruf oder dem Rettungsdienst führt!

Vielmehr ist es von äußerster Wichtigkeit, den Hilfskräften die Möglichkeit zu geben sich selbst zu schützen. Nur so kann verhindert werden, dass sie sich selbst infizieren, wodurch sie für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit in der Notfallversorgung für Wochen ausfallen würden.

Die Integrierte Leitstelle weist eindringlich darauf hin, dass bei jedem Anruf bei der 112 darauf hinzuweisen ist, wenn die Person, die medizinische Hilfe benötigt oder die mit ihr zusammenlebenden Personen an einer Corona-Infektion erkrankt sind oder der Verdacht auf eine solche Erkrankung besteht. Gleiches gilt auch für Krankentransporte, die angemeldet werden sollen.