MdB Dr. Silke Launert: „Deutscher Bundestag beschließt Corona-Hilfen“
Der Deutsche Bundestag beschließt heute ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Corona-Krise. Hierzu erklärt die Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert (CSU, Bayreuth):
„Der Deutsche Bundestag hat heute wieder in aller Deutlichkeit gezeigt, dass er auch in Krisenzeiten handlungsfähig ist. Zusammen mit den bereits zuvor beschlossenen Hilfen haben wir ein einzigartiges Maßnahmenpaket geschnürt, um unseren Unternehmen durch diese Krise zu helfen. Unsere Botschaft ist klar: Wir lassen unsere Wirtschaft nicht im Stich! Der Bund unterstützt die Unternehmen unter anderem durch Steuerstundungen, Liquiditätshilfen über die KfW sowie durch einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld. Darüber hinaus beschließen wir heute einen Schutzschirm für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige. Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 Euro für 3 Monate. Solche mit bis zu zehn Mitarbeitern bekommen bis zu 15.000 Euro. Um die durch Verschiebung oder Aussetzungen planbarer Aufnahmen oder Operationen verursachten Einnahmeausfälle abzufedern, sollen die Krankenhäuser zudem einen Pauschalbetrag erhalten.
Des Weiteren wird eine Pauschale für jedes zusätzlich geschaffene Intensivbett gezahlt. Auch die negativen finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mildern wir ab, indem diesen ein Ausgleich gewährt wird. Außerdem sollen Vermieter Mietverhältnisse wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 nicht kündigen dürfen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Auch für Familien gibt es eine schnelle Hilfe: Wir erleichtern den Zugang zum Kinderzuschlag. Dies kann pro Kind bis zu 185 Euro mehr bedeuten. Klar ist, dass uns allen trotz dieses immensen Hilfspakets eine harte Zeit bevorstehen wird. Klar ist aber auch, dass wir als Bund zusammen mit den Ländern alle uns zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreifen werden, um diese Krise zu meistern.“
Hinweis: Näher Informationen zu den einzelnen Maßnahmen, insbesondere die zuständigen Stellen und Anträge, finden sich auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums sowie auf den Seiten der entsprechenden Länderministerien.
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