Hinweise des Forchheimer Wahlamtes für die Oberbürgermeister-Stichwahl am Sonntag, den 29.03.2020
Das Wahlamt der Stadt Forchheim teilt mit, dass für die Oberbürgermeister-Stichwahl am Sonntag, den 29. März 2020 nun zum Wochenschluss alle Briefwahlunterlagen für alle Wahlberechtigten der Stadt Forchheim in die Post gegangen sind.
Wahlleiter Dieter Walda ist stolz: „In einer großen und wahrscheinlich bei der Stadt Forchheim bisher noch nie dagewesenen Gemeinschaftsaktion haben wir es heute geschafft, an einem Tag fast 25.000 Briefwahlunterlagen für alle Wahlberechtigten der Stadt Forchheim zu kuvertieren und zu versenden. Hierfür möchte ich mich auch im Namen meines Teams aus dem Wahlamt bei allen Helferinnen und Helfern recht herzlich bedanken.“
Die Hinweise zur Briefwahl im Einzelnen:
Die Stichwahl wird als allgemeine Briefwahl durchgeführt. Alle Stimmberechtigten in der Stadt Forchheim bekommen in den nächsten Tagen automatisch und ohne entsprechenden Antrag per Post einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zugesandt.
Das Wahlamt weist auf folgende Regelungen hin:
- Durch den antragsunabhängigen Versand der Briefwahlunterlagen an alle Wahlberechtigten ist eine große Anzahl von Rückläufern von nicht zustellbaren Sendungen zu erwarten. Am Wahlsonntag ist daher das Wahlamt in der Sattlertorstraße 5 in Forchheim in der Zeit von 10.00 – 15.00 Uhr telefonisch erreichbar (Tel.Nr. 09191/714-343 oder 714-415), um in dieser Zeit den Wahlberechtigten nach entsprechender Terminabsprache die ausgestellten, aber nicht zugestellten Wahlscheine samt Briefwahlunterlagen aushändigen zu können.
- Um die Anzahl der Nachfragen am Wahlsonntag so gering wie möglich zu halten, sollten sich Wahlberechtigte, die spätestens mit der Postzustellung am Donnerstag (26.03.2020) noch keinen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten haben, beim Wahlamt melden. Das Wahlamt (= Einwohnermeldeamt) ist für evtl. erforderliche Terminvereinbarungen zur Klärung der jeweiligen Sachlage telefonisch erreichbar (Tel.Nr. 09191/714-276, 714-231, 714-416, 714-232 oder 714-415) und zwar –
- am Montag – Mittwoch in der Zeit von 08.00 – 12.00 Uhr,
- am Donnerstag in der Zeit von 12.00 – 17.30 Uhr,
- am Freitag in der Zeit von 08.00 – 15.00 Uhr und
- am Samstag in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr.
- Am Samstag (28.03.2020) besteht in der Zeit von 12.00 bis 15.00 Uhr ein Bereitschaftsdienst des Wahlamtes. Ein Sachbearbeiter ist telefonisch erreichbar unter der Tel.Nr. 09191/714-456.
- Alle Wahlberechtigten sind selbst für den fristgerechten Zugang der (roten) Wahlbriefe bis 18.00 Uhr am Wahltag verantwortlich. Alle Wähler*innen werden deshalb gebeten, den Wahlbrief per Post möglichst umgehend nach Erhalt der Wahlunterlagen zurückzusenden. Bei einem Einwurf der Wahlbriefe in einen öffentlichen Briefkasten der Deutschen Post erst am Freitag (27.03.2020) bitte darauf achten, dass dieser auch am Freitag noch geleert wird. Alle Wahlbriefe, die nach der letzten Leerung am Freitag eingeworfen werden, werden nicht mehr rechtzeitig beim Wahlamt ankommen und können dann natürlich auch nicht mehr gewertet werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Wahlbriefe auch in den städtischen Briefkasten vor dem Einwohnermeldeamt, Sattlertorstraße 5, eingeworfen werden können.
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