Landgericht Bayreuth informiert im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Symbolbild Polizei
Die wichtigsten Informationen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Die Bayreuther Justiz ist natürlich auch in den aktuellen Corona-Zeiten weiterhin für Sie und Ihre Rechtsangelegenheiten da. Auch der Grundsatz der Öffentlichkeit einer Gerichtsverhandlung gilt selbstverständlich weiter.

Bitte helfen auch Sie mit,

dass es uns in Deutschland gelingt, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und im besten Fall zum Erliegen zu bringen.

Hier finden Sie die wichtigsten Unterstützungsmaßnahmen, die Sie hierfür selbst im Umgang mit Justiz leisten können:

(1) Verlegen Sie bitte die nicht eiligen oder sonst aufschiebbaren Rechtsgeschäfte auf einen späteren Zeitpunkt;

(2) Vermeiden Sie, wann und wo immer es geht, persönlichen Kontakt mit Justiz und Justizangehörigen und kommunizieren Sie schriftlich, telefonisch, per Fax oder mittels elektronischem Rechtsverkehr (Näheres hierzu unter https://www.justiz.bayern.de/service/elektronischer-rechtsverkehr/) Beachten Sie bitte: Rechtshandlungen per e-mail sind weder zulässig noch wirksam!

(3) Halten Sie sich in einem Justizgebäude auf, bitte ➢ halten Sie Abstand zu anderen Personen,  ➢ beachten Sie die allgemein bekannten Hygienemaßnahmen, ➢ vermeiden Sie Körperkontakt und  ➢ nutzen Sie so oft wie möglich die Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten in den öffentlich zugänglichen WC-Räumen.

Bitte beachten Sie folgende Sicherheitsmaßnahmen:
Aus Gründen des Gesundheits- und Infektionsschutzes von Justizangehörigen, Verfahrensbeteiligten und Besuchern ist der Zutritt zu den Gebäuden JG I bis IV des Landgerichts in Bayreuth sowie zum Dienstsitz der Bewährungshilfe in Kulmbach, Langgasse 15, 95326 Kulmbach, untersagt

1. allen Personen, – die positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) getestet wurden, – die auf behördliche Anordnung einer Quarantäne unterliegen,
für die Dauer der Krankheit bzw. Quarantäne;

2. allen Personen – die Krankheitsanzeichen (Fieber, Husten, Schnupfen) aufweisen und innerhalb der letzten 14 Tage entweder • sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) oder  • Kontakt zu einer bestätigt an SARS-CoV-2 (COVID-19) erkrankten Person hatten.

Gehören Sie selbst zu diesem Personenkreis, haben aber eine gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Ladung erhalten, beachten Sie bitte:

➢ Gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Ladungen ist Folge zu leisten (vgl. hierzu die der Ladung beigefügte Belehrung)!  ➢ Nehmen Sie bitte so früh wie möglich telefonisch, schriftlich, per Fax oder mittels elektronischen Rechtsverkehrs (nicht per e-mail!) Kontakt auf zu dem Aussteller der Ladung (Richter/in, Staatsanwalt/-anwältin, Rechtspfleger/in, Bewährungshelfer/in). Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Ladungsverfügung. Beachten Sie bitte unbedingt dessen/deren eventuelle weitere Anordnungen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese Maßnahmen und danken Ihnen sehr für Ihre Unterstützung und Mithilfe!

Bayreuth, 14. März 2020 – Der Präsident des Landgerichts –