Klinikum Bayreuth GmbH erklärt grundsätzliches Besuchsverbot
Die Klinikum Bayreuth GmbH trifft weitere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus
Ab Donnerstag, 19. März, 15 Uhr sind grundsätzlich keine Besuche in den beiden Betriebsstätten mehr möglich. „Wir schützen damit unsere Patientinnen und Patienten“, sagt der Ärztliche Direktor, Prof. Dr. Thomas Rupprecht. „Und wir tun dies auch, um selbst gesund und handlungsfähig zu bleiben.“
Der Zugang zu den beiden Betriebsstätten der Klinikum Bayreuth GmbH ist inzwischen eingeschränkt. Personen, die nicht bei der Klinikum Bayreuth GmbH beschäftigt sind, stehen am Klinikum ausschließlich der Haupteingang und der Eingang zur Kinderklinik offen. An der Klinik Hohe Warte ist ausschließlich der Haupteingang geöffnet. Die Notaufnahmen der beiden Häuser bleiben geöffnet. Nur Patienten in akuten Notlagen sind hier richtig – vorsorgliche Corona-Tests werden nicht angeboten.
Von dem Besuchsverbot, das Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens überwachen, sind Angehörige schwerstkranker Patienten, Eltern von Kindern, Väter oder Partner von Frauen, die entbinden oder gerade entbunden haben, ausgenommen. Ausgenommen sind auch Patientinnen und Patienten, die einen vereinbarten Termin in einer Klinik oder einem Medizinischen Versorgungszentrum der Klinikum Bayreuth GmbH wahrnehmen.
Der Ablauf:
An den zur Verfügung stehenden Eingängen weisen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes auf das grundsätzliche Besuchsverbot hin.
Sollten Gründe für einen Besuch vorliegen, füllt die Besucherin/der Besucher eine Check-Liste aus. Diese wird an den Informationsschaltern geprüft. Bestehen keine Einwände, erhält die Besucherin/der Besucher eine Besuchsberechtigung. Diese gilt für einen Aufenthalt am Tag des Besuchs. Besucher werden gebeten, die Berechtigung auf der jeweiligen Station, in der Klinik oder im MVZ vorzulegen, wenn Beschäftigte der Klinikum Bayreuth GmbH danach fragen.
Die Klinikum Bayreuth GmbH arbeitet daran, einen Wäsche-Service für Patienten und Angehörige zu organisieren. Patientinnen und Patienten sollen ihre Taschen abgeben können, diese werden an Angehörige oder Freunde weitergeben. Im Gegenzug sollen Angehörige und Freunde Taschen mit Bekleidung und anderen Gegenständen des täglichen Gebrauchs abgeben können, die an Patientinnen und Patienten weitergereicht werden.
Das grundsätzliche Besuchsverbot gilt bis auf weiteres.
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