Bamberg: Bundesagentur für Arbeit informiert – Neue Regelungen für Kurzarbeitergeld
Corona-Virus – Aktuelle Kurz-Infos zum Kurzarbeitergeld
Ab sofort gibt es eine tagaktuelle Seite auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit, welche kompakt von der Anzeige bis zur Beantragung von Kurzarbeitergeld kompakt informiert. Die hier eingestellten Angaben gelten sowohl, für Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus, als auch andere konjunkturelle Ursachen.
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Hier kann man Kurzarbeitergeld auch online anzeigen und beantragen
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
Sonderregelungen ab März bis Dezember 2020 – Das ist neu
- Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
- Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.
- Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld
- Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (wenn dies tarifvertraglich geregelt ist) kann verzichtet werden
Weitere telefonische Infos unter 0800 45555 20. Die Hotline ist Montag – Freitag von
08.00 –18.00 Uhr erreichbar
Neueste Kommentare