Blick über den Zaun: Stadt Erlangen erlässt wegen Corono weitere Einschränkungen
Corona-Virus: Weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens
Das Robert-Koch-Institut (RKI) sieht erhebliche Gefahren für die deutsche Bevölkerung durch das Corona-Virus. Die Gefährdungslage wurde daher ab heute auf „hoch“ eingestuft. Grund sei die Dynamik der Pandemie. Der Freistaat Bayern hat gestern, 16. März, den Katastrophenfall festgestellt. Am gleichen Tag hat die Regierung von Mittelfranken ihre Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) einberufen und auch die Kreisverwaltungsbehörden aufgefordert, FüGK einzurichten. Die Fortführung der bereits bestehenden Strukturen ist allerdings möglich. Daher hat die Stadt Erlangen entschieden, ihren bereits seit vergangener Woche eingerichteten Krisenstab, als Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK), zu führen. Zusätzlich zur bisherigen Runde unter der Leitung von Oberbürgermeister Florian Janik ist das Amt für Brand- und Katastrophenschutz nun dauerhaft vertreten. Bei einer Pressekonferenz am Dienstagnachmittag haben die Verantwortlichen der Stadtverwaltung über den aktuellen Stand informiert.
Stadtverwaltung erbringt unverzichtbare Leistungen weiter Die Stadtverwaltung schafft in den kommenden Tagen alle Voraussetzungen, um unverzichtbare Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger auch in dieser schwierigen Gesamtsituation dauerhaft zu erbringen. Insbesondere die von speziell geschulten Mitarbeitern erbrachten Leistungen, die zur Existenzsicherung der Bürgerinnen und Bürger dienen, stehen dabei im Fokus. Ein Ausfall dieser Mitarbeiterinnen wäre nicht zu kompensieren. Ab Mittwoch, 18. März, ist das Rathaus deshalb grundsätzlich für den direkten Publikumsverkehr geschlossen. Nicht notwendige Termine werden abgesagt. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich mit unaufschiebbaren Anliegen zur Vorabklärung telefonisch oder per Mail an die Stadtverwaltung zu wenden. Am Mittwoch, 18. März, wird die Stadt eine Liste mit den konkreten Kontaktdaten (E-Mail und Telefon) für Dienstleistungen veröffentlichen. Notwendige Leistungen, für die persönlicher Kontakt erforderlich ist, sollen auch weiterhin erbracht werden.
Um dies vorzubereiten, werden im Rathaus entsprechende organisatorische und räumliche Voraussetzungen geschaffen. Diese sollen dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bürger vor einer Ausbreitung des Virus gewährleisten und zugleich in dringenden Fällen weiterhin den direkten Kontakt ermöglichen. Terminierte Trauungen finden bis auf Weiteres statt, allerdings werden aufgrund der räumlichen Situation in den Trauräumen maximal acht Personen zugelassen. Die städtischen Trauerhallen sind ab sofort bis auf Weiteres geschlossen. Die Trauerfeiern werden im Freien durchgeführt. Auch hier wird gebeten, die empfohlenen Mindestabstände zum gegenseitigen Schutz zwingend einzuhalten.
Bürgertelefon der Stadt weiterhin erreichbar Nach wie vor steht das Bürgertelefon der Stadt unter der Rufnummer 09131 866-866 zur Verfügung. Es ist bis Donnerstag von 8:30 bis 16:00 Uhr erreichbar. Dort wird Auskunft zu allen die Stadtverwaltung betreffenden Maßnahmen und Entscheidungen gegeben. Es erfolgt aber keine medizinische Beratung. Wer glaubt, sich mit dem Corona-Virus angesteckt zu haben und erkrankt ist, muss sich zunächst telefonisch an seinen Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon 116 117) wenden. Die Stadt ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich gegenseitig bei Einkäufen zu unterstützen und insbesondere der älteren Bevölkerung zur Seite zu stehen.
Ausschusssitzungen Die Sitzungen der Stadtrats-Ausschüsse finden bis auf Weiteres nicht statt. Darauf hat sich der Oberbürgermeister mit den Fraktionsspitzen verständigt. Notwendige Beschlüsse werden in die Stadtratssitzung am 26. März verlegt.
Schließung von Einrichtungen Seit Dienstag, 17. März, haben alle Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, geschlossen. Dazu gehören Saunen, Badeanstalten, Kinos, Clubs, Bars, Diskotheken, Fitness-Studios, Spielhallen, Sport-/Spielplätze, Stadtführungen, Bordellbetriebe, Tierparks, Schwimmbäder, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Theater, Vereinsräume, Museen, Sporthallen, Tanzschulen, Wellnesszentren, Thermen, Bibliotheken, Weiter- und Fortbildungsräume, Vergnügungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser. Auch Wettannahmestellen zählen dazu. Einige dieser Einrichtungen sind in Erlangen bereits seit Freitag, 13. März, geschlossen. Ferner wurde vom Freistaat klargestellt, dass das Veranstaltungsverbot auch für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie für die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften gilt.
Untersagt werden ab Mittwoch, 18. März, Gastronomiebetriebe. Ausgenommen davon sind in der Zeit von 6:00 bis 15:00 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale/Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Ausgenommen ist zudem die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung, dies ist zulässig. Es muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Ebenfalls ausgenommen sind Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden. Von der Staatsregierung wurde zudem klargestellt, dass die bereits getroffenen Regeln auch für Gaststättenbereiche im Freien gelten (z. B. Biergärten und Terrassen).
Dienstleistungsbetriebe Zu den sich aus der Allgemeinverfügung ergebenden Einzelfragen wird noch eine Stellungnahme der Staatsregierung erwartet. Klarstellend erläutert wurde bereits, dass Friseure als Handwerk nicht dem Verbot der Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels unterliegen. In Dienstleistungsbetrieben muss ein Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Kunden eingehalten werden. Auch bei Einhaltung dieses Abstands dürfen sich nicht mehr als zehn Personen im Wartebereich aufhalten. Die Stadt Erlangen geht davon aus, dass bei Mischbetrieben aus Handwerk und Einzelhandel der Verkauf von Waren eingestellt werden muss und der Handwerksbetrieb im Übrigen fortgeführt werden kann. Der einem Handwerksbetrieb angegliederte Ersatzteilverkauf wird als untergeordneter Geschäftsteil des Handwerksbetriebs weiterhin für zulässig gehalten.
Alle wichtigen Informationen sind, teilweise auch in mehreren Fremdsprachen, im Internet unter www.erlangen.de/corona abrufbar.
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