Blick über den Zaun: Polizeipräsidium Mittelfranken kündigt stringentes Vorgehen gegen „Corona-Partygänger“ an

Symbolbild Polizei

POL-MFR: (383) Verhaltenshinweise i. S. Corona – Polizei kontrolliert
Einhaltung der Allgemeinverfügung

Mittelfranken (ots) – Wie mit Meldung 370 vom 17.03.2020 berichtet, fanden im
Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken bereits mehrere sog. „Corona-Partys“
statt. Eine weitere Party wurde am späten Dienstagabend (17.03.2020, 22:30 Uhr)
in Nürnberg unter der Franz-Josef-Strauß-Brücke von der Polizei aufgelöst.

Mehrere ausländische und deutsche Mitbürger hatten sich dort versammelt und
feierten gemeinsam. Sie wurden alle nach dem Infektionsschutzgesetz belehrt und
erhielten nach erfolgter Identitätsfeststellung einen Platzverweis.

Das Polizeipräsidium Mittelfranken weist in diesem Zusammenhang noch einmal
eindringlich auf die von der Bayerischen Staatsregierung erlassene und für jeden
verbindliche Allgemeinverfügung, nach der u.a. nicht genehmigte Veranstaltungen
und Versammlungen sowie der Besuch von Sport- und Freizeitstätten seit
17.03.2020 generell untersagt sind, hin.

Der Inhalt der Allgemeinverfügung ist unter folgendem Link abrufbar:

https://www.stmgp.bayern.de//wp-content/uploads/2020/03/20200316_allgemeinverfue
gung_veranstaltungsverbot_betriebsuntersagungen_stand_1252_uhr.pdf

Gleichzeitig bitten wir Nachbarn sowie ausländische Mitbürger, die
möglicherweise den Inhalt der Allgemeinverfügung noch nicht kennen, darauf
hinzuweisen. Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder entsprechend zu informieren.

Die Polizei warnt eindringlich davor, derartige Veranstaltungen durchzuführen
oder zu besuchen. Gewerbetreibende werden gebeten, sich ebenfalls an die
Einschränkungen zu halten. Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen, die
Infektionsrate so gering wie möglich zu halten und so lebensbedrohliche
Erkrankungen von Risikogruppen zu vermeiden.

Ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung stellt eine Straftat nach dem
Infektionsschutzgesetz dar und wird in enger Abstimmung mit der zuständigen
Staatsanwaltschaft verfolgt. Die mittelfränkische Polizei wird die Einhaltung
dieser wichtigen Beschränkung mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei ab
heute 15.00 Uhr auch gezielt überprüfen und erforderlichenfalls durchsetzen. Die
notwendigen Kontrollmaßnahmen dienen letztlich dem Schutz aller hier lebenden
Menschen.

Elke Schönwald/n