Stadt Forchheim geht ins „Homegovernment“
„Wir sind einsatzbereit, arbeits- und handlungsfähig!“
Die Stadt Forchheim teilt mit, dass sich die gesamte Stadtverwaltung im Dienst befindet und für die Bürger*innen im sogenannten „Homegovernment“ bereitsteht. Um die Ausbreitung des „SARS-CoV-2 (Coronavirus)“ zu verlangsamen, wird der Parteiverkehr mit sofortiger Wirkung bis einschließlich Montag, den 30. März 2020 in allen Einrichtungen der Stadt eingestellt. Über die üblichen Telefonkontakte und das zentrale Postfach buergeranfrage@forchheim.de können dringliche unaufschiebbare Anliegen weiterhin bearbeitet werden.
Ständig besetzte Notrufnummern sind:
- Bürger*innen-Hotline des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL): Telefonnummer 09131 6808-5101
- Bürger*innen-Hotline der Stadt Forchheim:
- Zentrales Postfach buergeranfrage@forchheim.de oder alternativ über den Button „Bürgermeldungen“ auf der Homepage der Stadt Forchheim
- Telefonkontakte der Fachabteilungen wie in der städtischen Homepage unter www.forchheim.de eingetragen
Es ergeht die dringende Bitte in wichtigen, unaufschiebbaren Angelegenheiten VORHER telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit der Stadtverwaltung aufzunehmen! In absolut notwendigen Angelegenheiten können individuelle Termine vereinbart werden.
Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein erklärt: „Wir sind im Dienst und handlungsfähig! „Homegovernment“ bedeutet, wir sind nur nicht im Gebäude, aber für die Bürgerschaft erreichbar! Auch die Stadtwerke sind als Versorgungsunternehmen selbstverständlich im Einsatz, die normale Versorgung ist sichergestellt! Ich rufe alle dazu auf, den Vorgaben der Bundes- und Staatsregierung zu folgen, besonnen und behutsam zu agieren: Handeln Sie also verantwortungsvoll und solidarisch. Halten Sie Abstand zu anderen, auch wenn Sie sich selbst fit und gesund fühlen. Mir ist bewusst, dass jetzt jedem von Ihnen vieles abverlangt wird. Verhaltensumstellungen sind mühsam. Wenn wir uns aber gegenseitig unterstützen, bei Bedarf auch ermahnen und für eine gewisse Zeit Verzicht üben, dann werden wir das Corona-Virus zurückdrängen.
Meine Stadtverwaltung und ich werden alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Forchheimer Bevölkerung ergreifen. Wir arbeiten in diesen herausfordernden Zeiten im engen Schulterschluss mit dem Landkreis sowie mit unseren Sicherheitsbehörden und Gesundheitseinrichtungen zusammen. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung, gehen Sie als Vorbilder voran und halten Sie sich an die von Bundes- und Staatsregierung vorgegebenen Regelungen. Schützen Sie Ihr Leben und das Ihrer Mitmenschen!“
Aufgrund der Verbreitung des „SARS-CoV-2 (Coronavirus)“ setzt die Stadt Forchheim damit die staatlichen Vorgaben aus den Allgemeinverfügungen des Bayerischen Staates um: Zum Schutz der Bürger*innen der Stadt Forchheim und der Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung möchte die Stadt Forchheim mit den bisher umgesetzten Maßnahmen als Vorbild vorangehen und die Bevölkerung vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus schützen. Dazu gehören die schon umgesetzten Schließungen der Kinder- und Jugendeinrichtungen, des Königsbades, des Pfalzmuseums Forchheim, der Stadtbücherei, der Musikschule, der Spielplätze, der Sportinsel, des Wohnmobilparkplatzes und des Jugendzeltplatzes.
Des Weiteren entfallen die städtischen Veranstaltungen „Tag der offenen Tür des Gartenamtes“ am 26. April 2020, die Orgelkonzerte in der Johanniskirche am 22./29. März und am 05. April 2020, alle Veranstaltungen des Pfalzmuseums Forchheim, Stadtführungen und Osterbrunnenaktionen bis zum 31. März 2020 sowie der Jahrmarkt und der verkaufsoffene Sonntag am 05. April 2020.
Notwendige Tätigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung bleiben weiterhin die
- Notgruppen in den Kindertagesstätten für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind
- Müllentsorgung und Stadtreinigung im reduzierten Intervall
- Bestattungen (jedoch nur mit Teilnahme von Verwandten ersten und zweiten Grades)
- technischen Kontrollen in städtischen Einrichtungen (z.B. Königsbad)
- Todesanzeigen und Trauungen durch das Standesamt
- Vorbereitung der Stichwahl am 29. März 2020 mit Versand der Briefwahlunterlagen durch das Wahlamt
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