Corona-Krise: Informationen und Unterstützung für Unternehmer und Selbständige
Das Coronavirus betrifft immer mehr Unternehmen: Wie gehen Sie mit der Pandemie im Unternehmen um? Was tun, wenn Arbeit ausfällt? Wie funktioniert Kurzarbeit? Gibt es Förderung in Notlagen? Wie sieht es mit Dienstreisen aus? Wie sieht es im Reiserecht und Vertragsrecht aus? Und wie sind die Regeln für Homeoffice? Hier bekommen Sie Antworten!
Die Liste ist nicht abschließend und wird gegebenenfalls erweitert:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie:
- Hotline (089) 2162-2101
- https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/
Industrie- und Handelskammer Deutschland:
Industrie- und Handelskammer Bayreuth für Oberfranken:
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken:
Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen (Regierung von Oberfranken)
Fördermittel-Hotline (030) 18615 8000 des Bundeswirtschaftsministeriums
Nach Rücksprache mit der Agentur für Arbeit erhalten Sie eine ERSTE Information zu möglichen Unterstützungen seitens der Agentur bei möglichen Arbeitsausfällen (z. B. hier vor allem die Kurzarbeit betreffend), die in Zusammenhang mit der Corona-Virus-Epidemie stehen:
Arbeitsrechtliche Belange
Kurzarbeitergeld beantragen
- https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen
- https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/bundestag-kurzarbeitergeld-1729626
Den Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus die Darlehensprogramme und Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern zur Verfügung, Förderberatungsnummer (089) 2124 -1000. Informationen hierzu sind abrufbar unter
Tagesaktuelle Info vom Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e. V.:
Coronavirus: steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen
Der Freistaat Bayern hat für entsprechende Anträge ein sehr einfach gehaltenes Formular „Steuererleichterungen aufgrund des Coronavirus“ ins Netz gestellt. Konkrete Vorgaben zur Art der Beeinträchtigungen gibt es nicht. Ein Nachweis muss dem Antrag nicht beigelegt werden.
- Die Stundung ist vorerst über drei Monate vorgesehen. Sie kann für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer beantragt werden.
- Die Kürzung von Vorauszahlungen kann mittels des Formulars für die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer beantragt werden.
Vollstreckungsmaßnahmen setzt die bayerische Finanzverwaltung bei unmittelbarer Betroffenheit bis Jahresende aus. Das muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden, ein Formular dazu gibt es nicht.
Eine Stundung der Gewerbesteuer müssen Unternehmen bei der zuständigen Kommune beantragen.
Corona Hotline – Wirtschaftsförderung Landkreis Bamberg
- Ansprechpartner der Wirtschaftsförderung für Unternehmen des Landkreis Bamberg, +49 951/85-207
Infos für Hotellerie und Gastronomie von der DEHOGA
Kostenloser Home-Office-Guide bei t3n
Aufgrund der Corona-Pandemie wechseln auch in Deutschland ganze Unternehmen ins Homeoffice. Doch wie geht das eigentlich – und was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei beachten?
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