Landratsamt Forchheim: Neue Förderprogramme ab 2020 fürs Heizen mit erneuerbaren Energien und für Fenstertausch oder Dämmung
Das Büro Energie und Klima des Landratsamtes Forchheim weist darauf hin, dass es sich bei dem im Fränkischen Tag am Freitag, 13.03.2020 abgedruckten Artikel um den Bericht über die Infoveranstaltung von Anfang Dezember 2019 handelt und dieser die zum damaligen Zeitpunkt bestehende Fördermittelsituation darstellt. Zum Jahreswechsel 2019/2020 haben sich die Förderprogramme des Staates grundlegend geändert.
Keine Förderung mehr für Öl-und reine Gas-Brennwert-Heizungen
Seit 01. Januar 2020 wird die Errichtung von neuen Öl- oder reinen Gas-Brennwert-Heizungen nicht mehr staatlich gefördert. Lediglich manche Hersteller von Öl-Heizungen gewähren derzeit noch Zuschüsse. Andererseits wurden die Zuschüsse des Bundes fürs Heizen mit erneuerbaren Energien (Solarthermie, Holzheizungen und Wärmepumpen) sowie für Fenstertausch oder Dämm-Maßnahmen deutlich erhöht.
Um die Bürgerinnen und Bürger über die aktuellen staatlichen Fördermöglichkeiten zu informieren, fand am 20. Februar 2020 im Kulturraum St. Gereon ein Vortrag statt.
Etwa 120 Interessierte kamen zum Vortrag ins Landratsamt
Ein energieeffizientes Wohnhaus – ob neu gebaut oder energetisch saniert, ist der Wunsch vieler Bauherrn und Hausbesitzer. Durch gute Planung und sorgfältig aufeinander abgestimmte Maßnahmen lässt sich dieses Ziel erreichen. Um sich über das, seit 2020 nochmals deutlich verbesserte Fördermittelangebot des Staates einen Überblick zu verschaffen, kamen etwa 120 Zuhörer/innen zum Vortrag in den Kulturraum St. Gereon des Landratsamtes Forchheim.
Expertin informierte über Fördermöglichkeiten
Die Energie-/Fördermittelexpertin des Landratsamtes Forchheim, Christine Galster, informierte in ihrem Vortrag über die Förderprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.BAFA.de), der KfW-Bankengruppe (www.kfw.de) und des Freistaates Bayern (www.energiebonus.bayern).
Wer sich für eine Heizungsmodernisierung, den Austausch der Fenster oder Dämm-Maßnahmen entscheidet, spart nicht nur Energie, sondern erhält dazu vom Staat noch lukrative Zuschüsse. In diesem Zusammenhang betonte Christine Galster, dass die Fördermittel unbedingt vor Beginn der Bauarbeiten, oftmals sogar schon vor Auftragserteilung beantragt werden müssen.
Zuschüsse (bis 80 Prozent) für Energieberatung
Für die Begutachtung eines bestehenden Gebäudes im Rahmen der Vor-Ort-Energieberatung für Wohngebäude durch einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten gibt es zum Beispiel vom BAFA 80 % Zuschuss. Anhand eines individuellen Sanierungsfahrplanes wird dann aufgezeigt, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollten.
Bis zu 45% Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen
Selbst für Optimierungsmaßnahmen am bestehenden Heizsystem, wie zum Beispiel für den Einbau einer Effizienzpumpe oder die Durchführung des hydraulischen Abgleichs gebe es 30 % Zuschuss vom BAFA. Im weiteren Verlauf des Vortrags informierte die Expertin über die seit Januar 2020 geltenden Förderkonditionen des BAFA fürs Heizen mit erneuerbaren Energien. Seitdem werden der Einbau von Solarthermieanlagen, Holzheizungen oder Wärmepumpen mit bis zu 35 %, bei Austausch der alten Öl-Heizung sogar bis zu 45 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Zuschüsse können für Neubauten und Bestandsgebäude abgerufen werden, wobei für Neubauten strengere technische Mindestanforderungen gelten.
KfW bezuschusst energieeffizientes Bauen und Sanieren
Für energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenstertausch oder Dämm-Maßnahmen können Besitzer von Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen oder Eigentumswohnungen über die KfW Zuschüsse von bis zu 40% bekommen.
Alternativ steht eine zinsverbilligte KfW-Kreditvariante mit bis zu 40 %igen Tilgungszuschüssen zur Verfügung. Ebenfalls verbessert haben sich seit einigen Wochen die Fördersätze für Neubauten. So gibt es über das KfW-Programm Energieeffizient Bauen für die Errichtung besonders energiesparender Wohngebäude, sog. Effizienzhäuser, bis zu 25 % Tilgungszuschuss auf die Kreditsumme.
Technische Mindestanforderungen sind einzuhalten
Ergänzend wurde darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Förderprogramme bestimmte technische Mindestanforderungen gelten. So müssen beim Einbau von Wärmepumpen bestimmte Jahresarbeitszahlen erreicht, bei einer Holzheizung entsprechend große Pufferspeicher vorgesehen oder bei Solarthermieanlagen Mindestkollektorflächen installiert werden.
Bei der Erneuerung von Fenstern und/oder Balkon- und Haustüren sowie bei Dämm-Maßnahmen gelten Vorgaben hinsichtlich der sog. U-Werte. Dieser U-Wert gibt an, welche Wärmeleistung bei einem Grad (ein Kelvin) Temperaturunterschied zwischen Außen- und Innenfläche pro Quadratmeter Bauteil strömt. Die Einheit des U-Werts ist Watt pro Quadratmeter und Kelvin. Je kleiner der U-Wert, umso geringer die Energieverluste. Bei Fenstern ist in der Regel ein Wärmedurchgangskoeffizient bzw. U-Wert von 0,95, bei Haustüren ein U-Wert von 1,3 einzuhalten.
Elektronische Antragstellung:
Darüber hinaus gab es Hinweise zur elektronischen Antragstellung. Während die BAFA-Zuschüsse von den Eigentümern ohne Energieberater übers Internet beantragt werden können werden, muss bei den KfW-Programmen zwingend ein Energie-Effizienz-Experte eingebunden werden, dessen Bestätigung für die Antragstellung erforderlich ist.
In vier Schritten zu Ihren KfW-Zuschuss
Die Antragstellung für den KfW-Zuschuss für energieeffizientes Sanieren erfolgt in der Regel in vier Stufen: Zunächst ist ein Energie-Effizienz-Experte einzubinden, der prüft, ob bei der geplanten Sanierungsmaßnahme die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden und dann die „Bestätigung zum Antrag“ erstellt.
Erst danach können die Hauseigentümer ihren Zuschuss direkt im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal) unter Angabe der Identifikationsnummer aus der „Bestätigung zum Antrag“ selber elektronisch beantragen. Sobald die Bestätigung der KfW vorliegt, kann mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden.
Nach Durchführung der Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums, erstellt der Energie-Effizienz-Experte die „Bestätigung nach Durchführung“. Zum Abschluss identifiziert sich der Antragsteller nochmal im KfW-Zuschussportal unter Eingabe ID-Nr. aus der „Bestätigung nach Durchführung“, bevor die KfW schließlich die Überweisung des Zuschusses veranlasst.
Weitere KfW-Förderprogramme
Im weiteren Verlauf der Informationsveranstaltung gab es noch Informationen zu den KfW-Förderprogrammen „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung und Einbruchschutz“, „Erneuerbare Energien“ und zum „Wohneigentumsprogramm“ sowie zum bayerischen PV-Speicher-Programm, über das Zuschüsse für die Anschaffung eines neuen Batteriespeichers in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage gewährt werden.
Neu: Steuerliche Abschreibung für energetische Sanierungsmaßnahmen
Abschließend wurde von der Referentin noch auf die neuen gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeit der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen eingegangen. Demnach können Eigentümer von Wohngebäuden, die sie selbst bewohnen, 20 % der energetischen Sanierungskosten, max. 40.000 Euro, verteilt über einen Zeitraum von 3 Jahren (7 % im ersten Jahr, 7 % im zweiten Jahr, 6 % im dritten Jahr) nach Abschluss der Sanierung bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Dies gilt für Wohngebäude die älter als zehn Jahre sind und für energetische Maßnahmen, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 01. Januar 2030 durchgeführt werden. Jedoch können bei Inanspruchnahme der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeit für die gleichen Maßnahmen dann keine anderen Fördermittel des BAFA oder der KfW genutzt werden.
Die große Teilnehmerzahl und die vielen Fragen zu den verschiedenen Themenbereichen und Fördermöglichkeiten zeigt, dass die Themen Energiesparen durch eine energieeffiziente Gebäudehülle oder insbesondere durch klimafreundliche Heiztechniken die Bürgerinnen und Bürger mehr denn je beschäftigen und viele auch einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten.
Fördermittel-Übersicht (PDF, 750KB)
Weitere Informationen:
www.bafa.de
www.kfw.de
www.energiebonus.bayern
www.bundesfinanzministerium.de
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