Forchheim: Schließung der städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Turnhallen

Stadt Forchheim: Schließung der städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie der Turnhallen

Die Stadt Forchheim teilt mit, dass auf Grundlage des heutigen Beschlusses der Bayerischen Staatsregierung die städtischen Kindertagesstätten ab Montag, den 16.03.2020, bis zum Ende der Osterferien (Sonntag, den 19.04.2020) geschlossen werden. Ab sofort (Freitag, 13.03.20) geschlossen sind alle städtischen Turnhallen, die städtische Sing- und Musikschule, das städtische Jugendhaus Forchheim und die Offene Jugendarbeit Forchheim Nord (OJA).

Aufgrund der staatlichen Vorgaben bzgl. der Verbreitung des „SARS-CoV-2 (Coronavirus)“ setzt die Stadt Forchheim damit die staatlichen Vorgaben um. Grundsätzlich wird es von Montag, den 16. März 2020, bis Sonntag, den 19. April 2020, ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten geben.

Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein mahnt zur Besonnenheit: „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger in dieser besonderen und schwierigen Situation um Mithilfe und um Einsicht in die Notwendigkeit der behördlichen Maßnahmen. Um die Gesundheit unserer Mitmenschen zu schützen und die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, muss nun jeder persönliche Einschränkungen in seinem engsten Lebenskreis erleiden. Dies bedauere ich sehr, bitte aber angesichts der Lage um Verständnis!“

In den städtischen Kindertagesstätten werden Notgruppen eingerichtet: Diese Notgruppen werden laut staatlicher Anweisung nur für Kinder eingerichtet, deren Eltern in „systemrelevanten Berufen“ (Gesundheitsversorgung, z. B. Krankenhaus, Pflegeeinrichtungen, Polizei, Feuerwehr, Jugendhilfe usw.) tätig sind. Entscheidend ist hierbei, dass beide Elternteile (bzw. Alleinerziehende) in Bereichen der kritischen Infrastrukutr tätig sind. Ebenso muss geklärt werden, ob die Kinder anderweitig betreut werden können. In den Notgruppen werden nur die Zeiten abgedeckt, in denen die Eltern die Betreuung auch tatsächlich benötigen! Die Notbetreuung soll in den Kitas stattfinden, in denen die Kinder auch sonst betreut werden. Diese Ausnahme gilt nur, solange  • die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen, • die Kinder nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen, • die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert KochInstitut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome zeigen.

Das Amt für Jungend, Bildung, Sport und Soziales der Stadt Forchheim hat alle betroffenen Vereine der Stadt informiert. Zudem werden an allen relevanten Gebäuden entsprechende Aushänge gemacht. Geplante Veranstaltungen der betroffenen Einrichtungen, wie z. B. der Second-Hand-Basar der Städt. Kersbacher Kindertagesstätte (14.03.20) des Kinderhortes Sattlertor (27.03.20) und das BigbandKonzert der Musikschule (28.03.20) entfallen.