Blick über den Zaun: Stadt und Landkreis Hof erlassen Allgemeinverfügung für Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen

Der Landkreis und die Stadt Hof haben im Hinblick auf die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen aller Art mit einer Teilnehmeranzahl von mehr als 500 Personen erlassen. Diese Verfügung tritt am 13.03.2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 19.04.2020.

In Bezug auf Großveranstaltungen (ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 1.000 Personen) wird auf die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 11.03.2020 verwiesen.

Das Verbot von Veranstaltungen aller Art mit mehr als 500 Teilnehmern dient insbesondere dem Zweck, eine Ausbreitung der neuartigen Viruserkrankung zeitlich und räumlich zu verlangsamen und in der gegenwärtigen Lage insbesondere von der noch anhaltenden Influenzawelle zu entkoppeln, um insbesondere krankheitsanfällige Menschen (Risikopersonen) zu schützen. Eine zeitlich langsamere Ausbreitung hat zudem den Vorteil, dass die medizinischen Versorgungssysteme über einen größeren Zeitraum in Anspruch genommen werden und die punktuelle Belastung geringer bzw. eine Überlastung vermieden wird.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung. Diese sind auf der Infoseite https://www.landkreis-hof.de/coronavirus-wir-informieren/ veröffentlicht.

Zu Fragen bezüglich einzelner Veranstaltungsabsagen bitten wir Sie, sich direkt mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.