Blick über den Zaun: Landkreis und Stadt Hof erlassen Allgemeinverfügung

im Rahmen der heutigen Pressekonferenz haben der Landkreis und die Stadt Hof in Absprache mit der Gesundheitsbehörde im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen verschiedene Maßnahmen getroffen:
Allgemeinverfügung: Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen werden im Zeitraum vom 15.03.2020 bis 19.04.2020 untersagt.
Darüber hinaus empfehlen wir, sämtliche Veranstaltungen, die nicht zwingend notwendig sind, abzusagen oder zu verschieben.
Schüler- und Kinderbetreuung: Schulen und Betreuungseinrichtungen bleiben mit Beschluss des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus geschlossen. Eine Notbetreuung für Kinder sowie Schüler der 1.-6. Klassen wird eingerichtet. Dieses Angebot richtet sich an Kinder und Schüler, deren Eltern systemrelevante Berufe ausüben.
Zentrale Teststelle: Um die Arztpraxen im Hofer Land zu entlasten, wird für Personen mit Corona-Symptomen in der Hofer Freiheitshalle zeitnah, im Laufe der nächsten Woche, eine zentrale Teststelle eingerichtet. Diese Stelle ist ausschließlich für Personen mit Symptomen gedacht. Es werden keine prophylaktischen Abstriche genommen!
Kliniken im Hofer Land: Die Kliniken in Münchberg, Naila und Hof bereiten Infektionsstationen vor. Aufschiebbare Operationen werden abgesagt. Besucherzahlen werden reduziert und Eingangsuntersuchungen für Besucher durchgeführt.
Öffentliche Mobilität: Die Fahrpläne, inklusive der Busfahrpläne, werden aufrechterhalten. Wir weisen darauf hin, dass der Zustieg in die Busse ausschließlich über den hinteren Zugang erfolgt.
Grundsätzlich appellieren wir an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger, sorgsam zu beurteilen, ob Zusammenkünfte sinnvoll und notwendig sind oder nicht.
Details zu den Maßnahmen sowie aktuelle Informationen rund um die Entwicklung im Hofer Land finden Sie auf unserer Infoseite https://www.landkreis-hof.de/coronavirus-wir-informieren/