Stadt Bayreuth verhängt Veranstaltungsverbot
Die Stadt Bayreuth hat, wie bereits angekündigt, mit Blick auf die Bekämpfung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ein Verbot öffentlicher Veranstaltungen mit einer Besucherzahl von 500 bis 1.000 Personen erlassen. Es tritt am 12. März in Kraft und gilt bis einschließlich 19. April.
Großveranstaltungen ab 1.000 Besuchern sind nach den jüngsten Festlegungen der Bayerischen Staatsregierung bereits ebenfalls bis einschließlich 19. April untersagt. Für Veranstaltungen zwischen 500 und 1.000 Besuchern hat die Stadt nun als zuständige Kreisverwaltungsbehörde mit ihrem Verbot nachgezogen. Im Sportbereich sind bei Veranstaltungen dieser Größenordnung Spiele ohne Publikum möglich.
Die Stadt trägt damit den dringenden Empfehlungen des Bayerischen Gesundheitsministeriums Rechnung auch bei Veranstaltungen zwischen 500 und 1.000 Teilnehmern größte Zurückhaltung zu üben. Dies insbesondere auch deshalb, weil die Stadt Bayreuth als internationale Festspiel- und Universitätsstadt sowie Sitz der oberfränkischen Bezirksregierung und Weltkulturerbe-Stadt eine deutlich höhere Besucherfrequenz insbesondere auch international aufzuweisen hat als Städte mit vergleichbarer Größe. Daher ist es praktisch schier unmöglich, Ansteckungsketten zurückzuverfolgen. Daraus ergibt sich für die Stadt Bayreuth und ihre Bürgerinnen und Bürger eine besondere Gefährdungslage, so dass der Erlass des Veranstaltungsverbots Allgemeinverfügung unvermeidbar ist. Die Allgemeinverfügungen von Stadt und Gesundheitsministerium zu den erlassenen Veranstaltungsverboten können auf der städtischen Homepage www.bayreuth.de eingesehen werden.
Bei Veranstaltungen unter 500 Besuchern bleibt es weiterhin den jeweiligen Veranstaltern überlassen, in eigener Verantwortung zu entscheiden, ob sie durchgeführt werden oder nicht. Bei der Risikobewertung gelten die Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Die Stadt bietet auf ihrer Homepage im Rahmen ihrer allgemeinen Hinweise zum Coronavirus (SARS-CoV-2) eine Verlinkung zu beiden Institutionen unter www.coronavirus.bayreuth.de an.
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