„Thementag Gastgewerbe“ der Wirtschaftsregion Bamberg-Forchheim
Der Thementag Gastgewerbe informiert über Trends und begegnet Herausforderungen in der Branche
In mehreren Fachvorträgen greift die Wirtschaftsregion Bamberg-Forchheim (WiR.) am 16. März aktuelle Themen der Hotel- und Gastronomiebranche auf. Mit regionalen Praxisbeispielen ergänzt, findet der Thementag Gastgewerbe im Pilatushof in Hausen bei Forchheim statt.
Die Anforderungen an das Gastgewerbe sind spürbarer denn je. Bürokratische Hürden, Personalmangel und die neue Kassensicherungsverordnung gehören zu den täglichen Herausforderungen. Daher gilt es im Besonderen die Vielfalt der Gastronomie als Teil der fränkischen Kulturlandschaft und Aushängeschild der Region zu stärken und aufrecht zu erhalten.
Der Thementag informiert mit Vorträgen zu Preisgestaltung, Fördermöglichkeiten bei Investitionen und der Vorstellung von Akteuren und Projekten in der Region Bamberg-Forchheim. Das Thema „Kassensicherungsverordnung 2020“ findet ebenso Berücksichtigung am Veranstaltungstag. Der Steuerberater Michael Engelbrecht von der sensus Steuerberatungsgesellschaft mbH gibt im Vorfeld interessante Einblicke:
Bereits seit 2017 ist die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in aller Munde. Zunächst einmal: Was sagt diese genau aus und welche Bedeutung hat sie für einen Gastronomiebetrieb?
Diese Verordnung sehe ich als die Spitze des Eisbergs beim Thema „Kassenführung“. Sie regelt den Manipulationsschutz an Aufzeichnungssystemen. Dabei fordert sie u.a. die Zertifizierung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für elektronische oder computergestützte Kassensysteme. Außerdem enthält sie Vorschriften zur Speicherung und Protokollierung der digitalen Vorgänge, zum Datenexport an die Finanzverwaltung und zu Anforderungen für Belege. Jeder Unternehmer muss sicherstellen, dass sein System diesen Vorgaben entspricht.
Welche Anforderungen muss eine Kasse erfüllen und wie ist dies technisch umsetzbar?
Es gibt keine Verpflichtung, die Kasse elektronisch oder computergestützt zu führen. Wird aber ein solches System verwendet, muss es einen Manipulationsschutz bieten. Zuständig ist eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE), die der Hersteller des Systems beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizieren lassen muss. Das bedeutet für den Unternehmer nicht zwangsläufig, dass sofort neue Systeme angeschafft werden müssen; häufig ist auch eine Nachrüstung zulässig.
Die KassenSichV ist zwar am Tag ihrer Verkündung am 26.9.2017 in Kraft getreten, der Zeitpunkt der Anwendbarkeit jedoch kontinuierlich nach hinten gerückt. Dies sorgt zusätzlich für Verwirrung. Wie sieht denn die momentane Situation aus?
Offenbar gibt es bisher fast kein System, das über eine zertifizierte TSE verfügt. Derzeit gilt aber eine Nichtbeanstandungsregelung bis 30.9.2020 – das heißt: die Unternehmer müssen, sobald es der Kassenhersteller anbietet, ein zertifiziertes oder vorläufig freigegebenes System im Einsatz haben – spätestens bis Ende September. Allerdings muss im ersten Schritt vom Unternehmer geklärt werden, ob es möglich und zulässig ist, das vorhandene Kassensystem nachzurüsten. Welche Besonderheiten hier gelten, werden wir unter anderem am 16.3.2020 vertiefen.
Neben den Fachvorträgen steht der Austausch der Branchenvertreter*innen im Vordergrund. Daher lädt die WiR. im Vorfeld der Veranstaltung zu einem gemeinsamen Gastgeber-Frühstück in den Pilatushof ein.
Thementag Gastgewerbe – auf einen Blick
- Veranstaltungsort: Pilatushof – Pilatusring 32 – 91353 Hausen
- Veranstaltungsbeginn: 09:00 Gastgeberfrühstück
- 10:15 Begrüßung und Fachvorträge
- Anmeldung: www.wir-bafo.de/veranstaltungen
Sowohl das Frühstück als auch die Fachvorträge sind frei. Um Anmeldung wird gebeten.
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