HWK Oberfranken in Bayreuth lobt Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Anteil ausländischer Auszubildender im oberfränkischen Handwerk nimmt zu
Bayreuth/Oberfranken. Am 1. März tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Mit Maßnahmen wie der Abschaffung der Positivliste soll der Zugang vor allem von beruflich Qualifizierten zum deutschen Arbeitsmarkt vereinfacht werden. Daher ist auch aus Sicht des oberfränkischen Handwerks das neue Gesetz ein richtiger Schritt. „Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein weiterer – wenn auch kleiner – Baustein, der dazu beitragen kann, den hohen Fachkräftebedarf im Handwerk zu decken“, erklärt Thomas Zimmer, Präsident der Handwerkskammer für Oberfranken. Zwar stünde für die langfristige Fachkräftesicherung die Ausschöpfung der heimischen Potentiale weiterhin im Vordergrund, dennoch sei der Zuzug von Fachkräften und Ausbildungsinteressierten, egal ob aus der EU oder aus Drittstaaten, notwendig.
Mit Blick auf die Statistik der HWK wird deutlich: Ausländerinnen und Ausländer nehmen eine immer größere Rolle in der handwerklichen Ausbildung ein. In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Auszubildenden im oberfränkischen Handwerk zurückgegangen, wobei die Anzahl als auch der Anteil Auszubildender mit ausländischer Staatsangehörigkeit deutlich zugenommen haben. Dazu der Hauptgeschäftsführer der HWK, Thomas Koller: „Während im Jahr 2010 der Anteil noch bei 3 Prozent lag, waren es 2019 bereits 8,5 Prozent der Auszubildenden, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besaßen.“ Seit fünf Jahren bewegt sich die Auszubildendenzahl im Handwerk in Oberfranken relativ konstant um 5.500 junge Menschen. „Ohne zusätzliche Auszubildende aus dem Ausland wäre unsere Lehrlingszahl weiter gesunken und das hätte in der Konsequenz den Fachkräftebedarf zusätzlich erhöht“, erklärt Thomas Koller.
Etwa die Hälfte der ausländischen Auszubildenden im oberfränkischen Handwerk zählt zu der Gruppe der Geflüchteten. Aber es kommen auch viele junge Menschen aus der Türkei, aus Rumänien, Polen oder Russland. „2019 hatten wir sogar sieben Auszubildende aus den USA“, erläutert Thomas Zimmer. Aus welchem Land Fachkräfte nach Deutschland kämen, sei aber letztendlich egal. Für das Handwerk sei es wichtig, dass diese Menschen entweder gut qualifiziert oder eben ausbildungsinteressiert seien. „Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist daher ein weiteres Mosaik in der Fachkräftegewinnung und stellt zudem die Weichen für ein modernes Zuwanderungsrecht in Deutschland.“
Das Handwerk sei für ausländische Fachkräfte traditionell offen, ergänzt Thomas Zimmer mit Verweis auf die Imagekampagne des Handwerks. Dort heißt es: „Bei uns zählt schließlich nicht, wo man herkommt, sondern wo man hin will!“
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