Zentralstelle Cybercrime Bayern feiert fünfjähriges Bestehen
Justizminister Eisenreich: „Die bayerische Zentralstelle ist ein Erfolgsprojekt.“
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) ermittelt seit 2015 sehr erfolgreich in der digitalen Welt. Zu ihrem fünfjährigen Bestehen findet heute in Bamberg eine Feierstunde mit nationalen und internationalen Gästen aus Justiz, Politik, Wirtschaft und Verwaltung statt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zu diesem Anlass: „Bereits 2015 hat Bayern die Zeichen der Zeit erkannt und mit der Einrichtung der Zentralstelle Cybercrime die Strukturen für eine moderne Strafverfolgung in Bayern geschaffen. Die Aufgaben der ZCB sind heute wichtiger denn je. Die Bekämpfung von Cybercrime ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Es gilt: Freiheit im Internet ja, aber es darf keine rechtsfreien und keine rechtsverfolgungsfreien Räume geben.“
Die ZCB hat in den vergangenen Jahren große Ermittlungserfolge erzielt. „Das Besondere an der ZCB ist, dass dort spezialisierte Staatsanwälte mit IT-Spezialisten zusammenarbeiten. Die Bedeutung der ZCB lässt sich auch an den Verfahrenszahlen ablesen: Die Anzahl der Ermittlungsverfahren ist von 502 Verfahren im Gründungsjahr auf 14.200 Verfahren im Jahr 2019 angestiegen“, so Justizminister Eisenreich.
„Die besten Strafverfolger können aber nur so gut sein, wie die Befugnisse, die sie haben. In der digitalen Welt brauchen unsere Ermittler ausreichende digitale Ermittlungsbefugnisse“, so Eisenreich weiter. „Ganz aktuell konnten wir mit der Zulassung der sog. Keuschheitsproben einen wichtigen rechtspolitischen Erfolg erzielen.“ Bayern hat lange dafür gekämpft, dass Ermittler im Kampf gegen Kinderpornografie computergeneriertes Bildmaterial einsetzen dürfen, um Zugang zu Tauschbörsen für kinderpornografisches Material zu bekommen. Bundestag und Bundesrat haben nun eine entsprechende Gesetzesreform beschlossen. Eisenreich: „Dies ist ein großer Erfolg für die bayerische Initiative, aber vor allem ist es ein großer Erfolg zum Schutz unserer Kinder.“
Zur bayerischen Rechtspolitik führt Eisenreich weiter aus: „Wir brauchen auch ein modernes Cyberstrafrecht. Hacker verursachen Schäden in Millionenhöhe, kritische Infrastrukturen wie Krankenhäuser oder Stromversorger werden angegriffen und das Anbieten von kriminellen Dienstleistungen auf digitalen Marktplätzen ist ein wachsendes Geschäftsmodell. Für eine effektive Strafverfolgung ist es notwendig, die Strafrahmen bei Cyberdelikten an die Strafrahmen der Tatbestände der analogen Welt anzupassen. Auch müssen unsere Strafverfolger konsequent gegen die Betreiber krimineller Online-Kaufhäuser vorgehen können. Wer Onlineplattformen betreibt, die nur darauf angelegt sind, Angebot und Nachfrage von illegalen Dienstleistungen und Waren zu bedienen, missbraucht die Möglichkeiten der Digitalisierung. An die Betreiber solcher kriminellen Infrastrukturen kommen unsere Strafverfolger bislang aber kaum heran. Deshalb ist es notwendig, einen selbständigen Straftatbestand für den Betrieb krimineller Infrastrukturen zu schaffen.“
Abschließend wendet sich Eisenreich an den Bamberger Generalstaatsanwalt Thomas Janovsky und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZCB: „Herzlichen Dank für Ihren großen Einsatz für mehr Sicherheit in der digitalen Welt. Unser Ziel ist, dass die Menschen sich in der digitalen Welt sicher fühlen und auch sicher sind.“
Dem stimmt auch Melanie Huml zu: „Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hier in Bamberg wird immer wichtiger, weil leider die Kriminalität im Netz zunimmt und wir brauchen nicht nur Sicherheit im öffentlichen Raum, sondern auch im Internet. Daher ist es sehr wichtig, dass wir diese Stelle hier in Bamberg für ganz Bayern haben.“
Hintergrund:
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern wurde zum 1. Januar 2015 bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg eingerichtet. Dort sind 14 spezialisierte Staatsanwälte und drei IT-Spezialisten tätig. Die ZCB ist bayernweit zuständig für besonders herausgehobene Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Cyberkriminalität. Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig.
Die Anzahl der Ermittlungsverfahren ist seit Gründung der ZCB beständig gewachsen: Nachdem im Jahr 2015 insgesamt 502 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden waren, belief sich die Zahl der Ermittlungsverfahren im Jahr 2016 bereits insgesamt auf 1.545 sowie im Jahr 2017 auf 2.081 Verfahren. Im Jahr 2018 war eine deutliche Steigerung auf 5.404 Ermittlungsverfahren zu verzeichnen und 2019 ein weiterer Anstieg auf 14.200 Verfahren.
Bei der ZCB handelt es sich um eine der erfahrensten und größten Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Deutschland. Sie genießt im In- und Ausland großes Ansehen. Sie ist u.a. nicht nur ständige Teilnehmerin der Cyberabwehr Bayern, sondern pflegt auch enge Beziehungen zu Interpol und stellt seit April 2019 den deutschen Vertreter im European Judicial Cybercrime Network (EJCN). Das EJCN ist ein Netzwerk europäischer Staatsanwälte und Ermittlungsrichter, die auf dem Gebiet des Cybercrime und der Internetermittlungen spezialisiert sind. Das Netzwerk dient dem Austausch von Fachwissen, der Entwicklung von Best Practices und fördert die internationale Kooperation.
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