Kommunalwahl 2020: Hinweise der Stadt Bayreuth zur Stimmabgabe

Wahlbenachrichtigung wird bis zum 23. Februar verschickt – Briefwahl kann auch online beantragt werden

Am Sonntag, 15. März, findet die Wahl des Stadtrats und des Oberbürgermeisters beziehungsweise der Oberbürgermeisterin der Stadt Bayreuth statt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Die Stadt Bayreuth ist in 67 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 23. Februar übersandt werden, sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können. Sie enthalten auch einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist. Zur Stimmabgabe müssen die Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Wahlschein und ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen Identitätsausweis, oder ihren Reisepass mitbringen. Die Stimmzettel werden den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums ausgehändigt. Sie müssen von den Stimmberechtigten allein in einer Wahlkabine des Abstimmungsraums gekennzeichnet werden. Die Wahlbenachrichtigung ist im Fall der Oberbürgermeisterwahl aufzubewahren, da sie für eine etwaige Stichwahl erneut benötigt wird.

Briefwahl

Wer mittels Briefwahl wählen will, muss dies bei der Stadt Bayreuth beantragen. Dies ist auch online über die Homepage der Stadt Bayreuth www.bayreuth.de möglich. Briefwähler erhalten dann folgende Unterlagen:

  • Einen Stimmzettel für die Stadtratswahl und einen Stimmzettel für die Wahl des Oberbürgermeisters beziehungsweise der Oberbürgermeisterin,
  • einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel,
  • einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist,
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.

Briefwähler müssen dafür Sorge tragen, dass ihr Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit (18 Uhr) bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde eingeht.

Wahl des Stadtrats

Da der Stimmzettel mehrere Wahlvorschläge enthält, gelten die Grundsätze der Verhältniswahl. Jeder Stimmberechtigte hat 44 Stimmen. Dies ergibt sich auch aus dem Stimmzettel.  Ein Stimmzettelmuster kann auf der Homepage der Stadt unter www.bayreuth.de sowie während der allgemeinen Dienststunden in der Stadtverwaltung Bayreuth, Luitpoldplatz 13, Neues Rathaus, 3. Stock, Zimmer 306, eingesehen werden.

Die Stimmberechtigten können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, indem sie in der Kopfleiste den Kreis vor dem Kennwort des Wahlvorschlags kennzeichnen. Sollen einzelne Bewerberinnen und Bewerber Stimmen erhalten, wird das Viereck vor den Bewerberinnen und Bewerbern gekennzeichnet. Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch mehrfach aufgeführte Personen nicht mehr als drei Stimmen erhalten dürfen. Die Namen vorgedruckter Bewerberinnen und Bewerber können gestrichen werden. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber sind dann gewählt, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. Die Stimmberechtigten können zudem ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben.

Wahl des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin

Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme. Auf dem Stimmzettel für die OB-Wahl, der als Muster ebenfalls auf der Homepage der Stadt unter www.bayreuth.de eingesehen werden kann, ist erläutert, wie der Stimmzettel zu kennzeichnen ist.