Landkreis Bamberg verschickt Abfallgebührenbescheide – Gebühren bleiben weiterhin stabil
In den nächsten Tagen erhalten nahezu 42.000 Grundstückseigentümer im Landkreis Bamberg ihren Abfallgebührenbescheid. Darin erfolgen sowohl die Abrechnung der im Kalenderjahr 2019 tatsächlich in Anspruch genommenen Restmüllbehälterentleerungen als auch die Festsetzung der Gebühren-Vorauszahlung für den Leistungszeitraum „2020“. Der Abfallwirtschaft ist es dabei gelungen, die seit 2015 gültigen günstigen Gebührensätze weiterhin aufrecht zu erhalten.
Erfahrungsgemäß gehen nach der Zustellung der Bescheide viele telefonische Nachfragen im Landratsamt ein; alle Mitarbeiter des Fachbereiches Abfallwirtschaft beantworten gerne etwaige Rückfragen. Da nicht auszuschließen ist, dass aufgrund von vermehrten Nachfragen zeitweise alle Leitungen besetzt sind, empfiehlt das Landratsamt mit Rückfragen einige Tage zu warten. Die Verwaltung bittet die Bescheids-Empfänger folgende Informationen im Zusammenhang mit der Gebührenabrechnung zu beachten:
- Die Anzahl der Mindestleerungen der Restabfallbehälter beträgt 18. D. h. von im Kalenderjahr 2019 i. d. R. möglichen 26 Jahresleerungen können max. 8 Einsparungen vergütet werden.
- Bei der Berechnung der (viertel-)jährlichen Abschlagszahlungen wird von 24 Jahresleerungen ausgegangen. Werden mehr in Anspruch genommen, ergibt sich eine Nachberechnung, eine geringere Leerungsanzahl hat eine Gebührenerstattung zur Folge. Beides wird bei der ersten Fälligkeit 2020 verrechnet. Die erste Abbuchung 2020 ist für den 13. März vorgesehen.
- Wichtig: Mitteilungen über Änderungen von Bankverbindungen oder Eigentümern sind telefonisch nicht möglich und müssen schriftlich vorgenommen werden. Ein entsprechendes Änderungsformular kann auf der Internetseite des Landkreises (www.landkreis-bamberg.de) unter „Formulare“ abgerufen werden.
- Wer einen seiner Abfallbehälter in einen größeren oder kleineren umtauschen lassen möchte, kann den Änderungswunsch auch über die E-Mail-Adresse
- abfallgebuehren@lra-ba.bayern.de mitteilen.
- Die Briefe mit den Bescheiden gehen an die Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen als Gebührenschuldner. Mieter erhalten keinen eigenen Bescheid.
Die Abfallentsorgungsgebühr für private Haushalte im Landkreis Bamberg stellt eine Einheitsgebühr dar, d.h. alle Leistungen der Abfallwirtschaft (z. B. Bio- und Papiertonne, Sperrmüllabholung, Wertstoffhöfe, Problemmüllsammlung usw.) sind darin enthalten und werden nicht gesondert berechnet.
Der Landkreis verweist zusätzlich darauf, dass auch gewerbliche Kunden sich jährlich bis zu acht Leerungseinsparungen ihres Restabfallbehälters erwirtschaften können; insofern werden beispielsweise „Betriebsferien“ berücksichtigt. Die Abfallberatung des Landkreises steht sowohl gewerblichen Bestandskunden als auch interessierten Neukunden für individuelle Lösungsfindungen unter folgenden Telefonnummern gerne zur Verfügung: 0951/85-706 oder 85-708.
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