Jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist angelaufen

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich (SGB IX) verpflichtet, auf wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2019 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2020 der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.

Um die Ausgleichsabgabe zu berechnen und die entsprechende Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung. Die Meldung kann auf elektronischem Wege schnell und unbürokratisch vorgenommen werden.

Einstellung ist besser als Ausgleich

Brigitte Glos

Brigitte Glos, die Leiterin der Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg

„Behinderte Menschen bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu unterstützen, ist für uns selbstverständlich“, so Brigitte Glos, die Leiterin der Agentur für Bamberg-Coburg. „Speziell geschulte Mitarbeiter informieren einstellungsbereite Firmen und arbeitsuchende Schwerbehinderte zu allen Fragen rund um die Integration in das Arbeitsleben oder in ein Lehrverhältnis. Oftmals ist die Behinderung keine Beeinträchtigung für die berufliche Leistungsfähigkeit eines Menschen. Sie sind ein Gewinn für den Betrieb. Im Bezirk der Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg sind aktuell 1 260 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Zwei Drittel von ihnen haben einen Ausbildungs- oder Studienabschluss – eine Chance zur Fachkräftesicherung für jeden Betrieb mit vorausschauender Personalpolitik.“

Die Arbeitsvermittler des gemeinsamen Arbeitgeberservice von Arbeitsagentur und Jobcentern beraten über Fördermöglichkeiten und beantworten Fragen zum Schwerbehindertenrecht. Unter anderem können Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, für Probebeschäftigungen und für berufliche Eingliederungen gezahlt werden. Selbst für die behindertengerechte Ausgestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen ist finanzielle Unterstützung möglich. Firmen, die sich über Einstellungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung informieren lassen möchten, können den Arbeitgeberservice über die kostenlose Telefonnummer 0800 4 5555 20 erreichen.