Forchheimer Ordnungsamt und Bauhof entfernten Wahlplakate
Über 75 Wahlplakate hat das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Forchheim zusammen mit dem Bauhof in den vergangenen Tagen im Stadtgebiet eingesammelt. Die Maßnahme war notwendig geworden, um Plakate, die nicht entsprechend der städtischen Auflagen zur Plakatierung für die Kommunalwahl platziert waren, zu entfernen. Gesichert wurden auch Werbeträger, die von Sturm und Regen beschädigt bzw. losgerissen worden waren. Vor der ersten Plakatierungsaktion vom 02.02.20 hatte das städtische Ordnungsamt im Schreiben „Werbung auf öffentlichen Straßen“ den betroffenen politischen Parteien und Wählergruppen – entsprechend der gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, der Beschlüsse des Stadtrates zur Begrenzung der Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen vom 28.08.1986 P. II/4, vom 29.11.1989 P. II/2 und vom 01.10.2010 P. 5.2 sowie des bisher gemeinsam gefundenen Konsens – die Bedingungen für die Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen mitgeteilt. Anfang der vergangenen Woche wurde nochmals schriftlich darauf hingewiesen, dass alle Wahlplakate, die z. B. an Straßeneinmündungen, Innenkurven oder anderen neuralgischen Punkten zu Sichtbehinderungen führen, Gehsteige versperren oder Verkehrszeichen verdecken etc., nach Einhaltung einer bestimmten Wartefrist kostenpflichtig durch das Ordnungsamt entfernt werden müssen.
Hinzu kamen nun die ungünstigen Witterungsverhältnisse mit Sturm und Regen, durch die fehlerhaft aufgehängte Wahlplakate losgerissen und auf die Straßen geschleudert bzw. zerstört wurden. Auch diese Plakate, die nicht kipp- und sturmsicher aufgestellt waren und damit zur Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wurden, mussten durch die Stadtmitarbeiter auf Kosten der aufstellenden Partei oder Wählergruppe gesichert werden. Das Ordnungsamt der Stadt Forchheim bittet nun Parteien und Wählergruppen dringend darum, bei der Nachplakatierung behutsam zu agieren und die oben genannten, allseits bekannten Vorschriften zu beachten.
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