Stadt Bamberg verbietet beantragten Aufmarsch

OB Starke: „Null Toleranz bei Rechtextremen“

Der Oberbürgermeister der Stadt Bamberg Andreas Starke ruft die Bevölkerung zu einem friedlichen „Fest der Demokratie“ am 15.02. auf. „Gegenüber Rechtextremen gibt es in Bamberg null Toleranz“, so Starke, der gleichzeitig mitteilte, dass die Stadt Bamberg die Versammlung unter dem Thema „Ein Licht für Dresden“, die für den 15.02.2020 von 16.00 bis 24.00 Uhr angemeldet wurde, mit Bescheid vom 06.02.2020 verboten hat. Dies gilt auch für Ersatzversammlungen. Das Verbot der Versammlung und die ausführliche Begründung ist dem Antragsteller zugestellt worden. Nach dem Willen der Stadt soll es an diesem Tag nur demokratische und friedliche Aktionen geben.

Die Stadt Bamberg nutzt das juristische Ermessen und hat die für den 15.02.2020 in Bamberg beantragte Versammlung für Rechtsextreme verboten. An diesem Tag finden in der Bamberger Innenstadt nämlich bereits zahlreiche andere politische Veranstaltungen statt, die seit geraumer Zeit beim Ordnungsamt angemeldet worden sind. Weil Konflikte – schon wegen der räumliche Nähe – wahrscheinlich sind, ist die öffentliche Sicherheit und Ordnung bei Durchführung der rechtsextremen Demonstration unmittelbar gefährdet. Nach Einschätzung der Stadt liegt somit eine Sachlage vor, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Gefahr für das öffentliche Leben und die Bürgerschaft darstellt. Im Unterschied zu sonst üblichen Versammlungsanzeigen ist der 15.02.2020 bereits geprägt von der „heißen Phase“ des Kommunalwahlkampfes in Bayern. Anders als sonst, ist die Innenstadt geprägt von der Aufstellung und dem Betrieb von Infoständen der politischen Parteien und Gruppierungen, die sich um Stadtratsmandate bewerben. Nach dem Beschluss des Wahlausschusses der Stadt Bamberg kandidieren 14 Listen für den Stadtrat. Außerdem sind 10 Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters unterwegs, die ebenfalls Wahlwerbung betreiben.

Damit ist eine Personenzahl von ca. 500 erfasst, die potentiell an diesem Tag politische Werbemaßnahmen in der Innenstadt durchführen und damit den von den Rechtextremen vorgesehenen Platz belegen. Noch nicht berücksichtigt sind dabei interessierte Besucher der Infostände und die dazugehörigen ehrenamtlichen Wahlhelfer, die sich vermutlich ebenfalls im Innenstadtbereich aufhalten werden. Daraus, so die Stadt Bamberg in der Begründung des Bescheids, ergibt sich ein erhebliches Konfliktpotential, so dass die rechtextreme Veranstaltung im Interesse von Sicherheit und Ordnung verboten wird. Nach Art. 15 Abs. 1,2 BayVersG kann eine Versammlung unter freiem Himmel untersagt werden.

Der Oberbürgermeister hat die Stadtverwaltung darüber hinaus beauftragt empfindliche Zwangsgelder anzudrohen, falls die rechtsextremen Demonstranten gegen das Verbot verstoßen sollten. Starke dazu: „Wir handeln nach Recht und Gesetz. Wenn ein behördliches Verbot möglich und aus objektiven Gründen veranlasst ist, dann soll niemand an unserer Entschlossenheit zweifeln.“