Landgericht Bamberg: Strafverfahren wegen versuchten Totschlags und Betäubungsmittelhandel

Symbolbild Polizei

In der 7. Kalenderwoche 2020 finden am Landgericht Bamberg folgende (erstinstanzliche) Hauptverhandlungen in Strafsachen statt:

1. Das Strafverfahren gegen den 29-jährigen R. wegen versuchten Totschlags und anderen Delikten am 10.02.2020, 09:00 Uhr, vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Bamberg als Schwurgericht (Az. 23 Ks 1107 Js 13464/18).

Dem Angeklagten liegt unter anderem zur Last, in den frühen Morgenstunden des 08.10.2018 seine damalige Lebensgefährtin in seinen PKW gezerrt, ihr angekündigt zu haben „Jetzt sterben wir!“ und anschließend mit hoher Geschwindigkeit durch Mönchherrnsdorf (Landkreis Bamberg) gefahren zu sein. Ihm wird vorgeworfen, das Lenkrad mehrfach abwechselnd nach links und rechts herumgerissen haben. Der PKW soll dann nach links ausgebrochen und über einen Graben neben der Straße geschlittert sein. Der Angeklagte soll hierdurch Verletzungen an der Wirbelsäule erlitten haben, die Geschädigte unverletzt geblieben sein. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, eine Tötung oder schwerwiegende Verletzungen der Geschädigten durch einen Verkehrsunfall billigend in Kauf genommen zu haben.

Fortsetzungstermine: 11.02.2020, 18.02.2020, 28.02.2020, jeweils 09:00 Uhr

2. Das Strafverfahren gegen den 34-jährigen P. wegen bewaffneten vorsätzlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und anderen Delikten am 12.02.2020, 09:00 Uhr, vor der Großen Strafkammer (Az. 34 KLs 2101 Js 16004/19).

Dem Angeklagten liegt unter anderem zur Last, Anfang 2019 in 5 Fällen jeweils mindestens 4 Gramm Marihuana zum Preis von 50 EUR aus dem Fenster seiner Wohnung heraus an den gesondert Verfolgten M. verkauft zu haben, um dabei Gewinn zu erzielen.

Am 05.02.2019 soll der Angeklagte zudem in seiner Wohnung in Bamberg mehr als 120 Gramm Marihuana und etwa 13 Gramm Amphetamin aufbewahrt haben, um dieses zeitnah gewinnbringend an Dritte weiterzuverkaufen. Dabei soll er in unmittelbarer Nähe auch ein Klappmesser griffbereit aufbewahrt haben, um dieses bei Bedarf im Zuge von Rauschgiftgeschäften einzusetzen.