Tipps und Tricks: „Was bedeutet das „Ohne Gentechnik“-Siegel?“
In Europa sind Lebensmittel, die aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt sind, entsprechend zu kennzeichnen. Für tierische Produkte wie Milch, Eier und Fleisch von Tieren, die gentechnisch verändertes Futter bekommen haben, gilt diese Kennzeichnungspflicht nicht. Verbraucher, die Wert auf gentechnikfrei erzeugt Lebensmittel legen und eine gentechnikfreie Landwirtschaft fördern wollen, sollten daher auf den Hinweis „ohne Gentechnik“ achten.
„Dieses freiwillige Logo tragen in Deutschland Lebensmittel, die ohne den Einsatz von Gentechnik hergestellt wurden“, erklärt Susanne Moritz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Verboten sind Zutaten aus gentechnisch veränderten Pflanzen. Das Verbot gilt auch für Zusatzstoffe, Vitamine, Aromen und Enzyme, bei denen gentechnisch veränderten Mikroorganismen zum Einsatz kommen. Für tierische Lebensmittel gelten bestimmte Fristen, in denen die Tiere gentechnikfrei gefüttert werden müssen. Bei Milch gebenden Tieren sind das zum Beispiel drei Monate.
Marktplatz Ernährung – Forum der Verbraucherzentrale Bayern
Fragen zu Ernährung und Lebensmitteln beantwortet ein Expertenteam der Verbraucherzentrale Bayern im Internetforum „Marktplatz Ernährung“. Die Antworten können alle interessierten Verbraucher online lesen.
Das Angebot unter www.verbraucherzentrale-bayern.de ist kostenlos.
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