Huml überreicht in Bamberg zwei Förderbescheide im Rahmen des Medizinstipendiatenprogramms

Huml: Bewerbungsfrist für die Landarztquote startet am 1. Februar – Bayerns Gesundheitsministerin übergab 249. und 250. Förderbescheid im Rahmen des Medizinstipendiatenprogramms

Die Bewerbungsfrist für die Landarztquote in Bayern startet am 1. Februar. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Donnerstag in Bamberg hingewiesen. Huml betonte anlässlich einer Förderbescheidübergabe im Rahmen des Medizinstipendiatenprogramms: „Wir brauchen mehr junge Mediziner, die sich für den wichtigen Beruf des Hausarztes begeistern und ihn auch auf dem Land ausüben wollen. Mit der Landarztquote bieten wir jungen Menschen ohne Einserabitur die Möglichkeit eines Medizinstudiums.“

Die Ministerin ergänzte: „Erstmals zum Wintersemester 2020/2021 können Studierende zum Studiengang Humanmedizin über die Landarztquote an bayerischen Universitäten zugelassen werden. Der Bewerbungszeitraum beginnt am 1. Februar 2020 und dauert bis zum 28. Februar 2020. Interessenten können sich ab 1. Februar online über ein eigenes Tool unter www.landarztquote.bayern.de bewerben.“

Huml unterstrich: „Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren, die Administration und das Monitoring zuständig. Das Auswahlverfahren findet im Frühjahr 2020 statt. Im Mai werden an den Standorten des LGL in München und Erlangen standardisierte Auswahlgespräche geführt. Im Wintersemester 2020/2021 können dann die ersten erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber ihr Studium beginnen.“

Das Land- und Amtsarztgesetz (BayLArztG), das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, sieht ein zweistufiges Auswahlverfahren vor. Die Auswahlkriterien der ersten Stufe sind das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests, das Vorliegen einer Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf, die Dauer der Berufstätigkeit in diesem Beruf und die Art und Dauer einer geeigneten freiwilligen oder ehrenamtlichen Tätigkeit. Das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests (zum Beispiel TMS) muss zum Bewerbungszeitpunkt bereits vorliegen und kann nicht nachgereicht werden.

Auf der zweiten Stufe des Auswahlverfahrens finden strukturierte und standardisierte Auswahlgespräche statt. Daran nehmen diejenigen Bewerberinnen und Bewerber teil, die sich in der ersten Stufe des Auswahlverfahrens qualifiziert haben. Die über die Landarztquote ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten beginnen ihr Studium jeweils im Wintersemester an allen medizinischen Fakultäten in Bayern.

Huml erläuterte: „Konkret werden bis zu 5,8 Prozent aller Medizinstudienplätze in Bayern für Studierende vorgehalten, die ein besonderes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum haben – das sind rund 110 Studienplätze jährlich. Dafür verpflichten sie sich, später mindestens zehn Jahre lang als Hausärztin oder Hausarzt in einer Region zu arbeiten, die medizinisch unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht ist. Es ist zu erwarten, dass viele dabei eine enge Bindung an ihren Arbeitsort aufbauen und auch nach den zehn Jahren dort bleiben werden.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Damit sich mehr Ärztinnen und Ärzte für die Arbeit im ländlichen Raum entscheiden, haben wir bereits 2012 ein eigenes Landarzt-Förderprogramm aufgelegt. Es läuft sehr erfolgreich! Neben der Niederlassungsförderung fördern wir damit im Rahmen unseres Stipendienprogramms mittlerweile 250 Medizinstudierende, die nach dem Studium auf dem Land arbeiten wollen.“

Den 249. Förderbescheid übergab Ministerin Huml am Donnerstag in Bamberg an Paula Herrmann aus Neustadt an der Waldnaab, die an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) im 6. Semester Humanmedizin studiert. Den 250. Förderbescheid erhielt Eva Maria Loesch aus Würzburg. Sie studiert im 9. Semester Humanmedizin an der FAU in Erlangen. Die beiden erhalten wie alle anderen Stipendiaten monatlich 600 Euro Unterstützung. Im Gegenzug verpflichten sie sich, ihre Weiterbildung im ländlichen Raum in Bayern zu absolvieren und danach weitere fünf Jahre dort ärztlich tätig zu sein.