Landgericht Bamberg: Versuchter Totschlag und Einfuhr von Betäubungsmitteln
1. Das Strafverfahren gegen den 52-jährigen H. wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und anderen Delikten am 22.01.2020, 09:00 Uhr, vor der Großen Strafkammer (Az. 21 KLs 1108 Js 6645/19).
Dem Angeklagten, der an einer Schizophrenie leidet, liegt unter anderem zur Last, im April 2019 ein Schreiben an ein Krankenhaus in Bayreuth gesandt zu haben, in welchem er sinngemäß ankündigt, es werde in absehbarer Zeit ein LKW mit Sprengstoff vorfahren. Das Schreiben wurde in der Folge an die Polizei weitergeben. Der Angeklagte soll gewusst haben, dass eine derartige Tat nicht wie
angekündigt bevorstand, soll aber eine Beunruhigung der Öffentlichkeit billigend in Kauf genommen haben.Fortsetzungstermin: 28.01.2020 10:00 Uhr
2. Das Strafverfahren gegen den 53-jährigen W. wegen versuchten Totschlags am 27.01.2020, 09:00 Uhr, vor der Strafkammer des Landgerichts Bamberg als Schwurgericht (Az. 25 Ks 1107 Js 8856/19).
Dem Angeklagten liegt zur Last, am Nachmittag des 31.05.2019 in alkoholisiertem Zustand gegenüber dem Geschädigten in dessen Garten im Landkreis Bamberg eine schnelle zielgerichtete Stichbewegung mit einem Küchenmesser (Klingenlänge 9 cm) in Richtung des Bauches ausgeführt zu haben, um diesen zu töten. Der Geschädigte soll dabei infolge eines seitlichen Wegdrehens seines Körpers unverletzt geblieben sein. Die Ausführung des Stiches soll dabei geeignet gewesen sein, auch tödliche Verletzungen herbeizuführen.
Fortsetzungstermin: 30.01.2020, 09:00 Uhr
3. Das Strafverfahren gegen den 40-jährigen K. wegen vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 21 Fällen in Tatmehrheit mit Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und anderen Delikten am 29.01.2020, 09:00 Uhr, vor der Großen Strafkammer (Az. 31 KLs 2101 Js 20851/18).
Dem Angeklagten liegt unter anderem zur Last, im Zeitraum Februar bis April 2018 bei 21 Gelegenheiten an den anderweitig Verfolgten P. Amphetamin (zum Peis von 15,00 – 25,00 EUR je Gramm), Haschisch (zum Preis von 10,00 EUR je Gramm) und Metamphetamin (zum Preis von 50,00 EUR je halbes Gramm) in unterschiedlicher Stückelung verkauft zu haben, um hierdurch Gewinn zu erzielen. Verkauf und Übergabe sollen dabei auch in der Wohnung des Angeklagten in Forchheim stattgefunden haben.
Außerdem soll der Angeklagte den P. und eine weitere gesondert Verfolgte Person unter Übergabe von 5.000,00 EUR bestimmt haben, auf einem Markt in Cheb / Tschechien 100-120 Gramm Metamphetamin zu besorgen. Die beiden gesondert Verfolgten Personen sollen diesem Plan nachgekommen sein, ca. 140 Gramm Metamphetamin besorgt und nach Deutschland verbracht haben,
wobei das Rauschgift im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle im Zug in Marktredwitz sichergestellt wurde.Bezüglich sonstiger Fortsetzungstermine von bereits früher begonnenen erstinstanzlichen Strafverfahren vor dem Landgericht Bamberg wird auf die früheren Mitteilungen verwiesen.
Neueste Kommentare