Landgericht Bamberg – Sexueller Missbrauch von Kindern und Schwere Körperverletzung
1. Das Strafverfahren gegen den 30-jährigen G. wegen gefährlicher Körperverletzung am 15.01.2020, 08:30 Uhr, vor der Großen Strafkammer (Az. 24 KLs 1107 Js 12308/19).
Dem Angeklagten liegt zur Last, am Abend des 26.07.2019, im Bereich vor dem früheren Einkaufszentrum „Atrium“ in Bamberg, auf den dösend am Boden liegenden (ihm bekannten) Geschädigten ohne rechtfertigenden Grund mit dem Spann seines Fußes, an dem er Arbeitsschuhe (mit Stahlkappen) trug, gezielt ins Gesicht getreten zu haben, um diesen zu verletzen. Der Geschädigte soll hierdurch mehrere lockere Zähne und eine aufgeplatzte Lippe erlitten haben.
2. Das Strafverfahren gegen den 61-jährige W. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 7 Fällen in Tatmehrheit mit schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern in 1 Fall am 16.01.2020, 09:00 Uhr, vor der Großen Strafkammer (Az. 33 KLs 1105 Js 11465/19).
Dem Angeklagten liegen mehrere sexuellen Übergriffe an seinen Stiefenkelinnen im Zeitraum von August 2017 bis Mai 2019 zur Last.
Unter anderem soll der Angeklagte im Sommer 2018 seine damals 13 Jahre alte Stiefenkelin in seiner Wohnung im Landkreis Haßberge entkleidet, an deren Brustwarze gesaugt, anschließend bis zum Samenerguss onaniert und auf den Rücken der Geschädigten ejakuliert haben. In zwei anderen Fällen soll der Angeklagte die Geschädigte teils über, teils unter der Kleidung im Bereich der Brust berührt und gedrückt haben und in einem Fall kurzzeitig mit dem Finger in die Scheide der Geschädigten eingedrungen sein.
Außerdem soll er in Anwesenheit seiner anderen (damals elf- bzw. zwölfjährigen) Stiefenkelin in drei Fällen erkennbar pornographische Filme angesehen und hierbei teils onaniert haben.
Fortsetzungstermin: 21.01.2020, 09:00 Uhr
Bezüglich sonstiger Fortsetzungstermine von bereits früher begonnenen erstinstanzlichen
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