Heimatverein Forchheim sieht in den Planungen des Landkreises einen massiven Verstoß gegen Gedanken des Denkmal- und Ensembleschutzes

Mit Sorge um ein signifikantes Element des historischen Forchheims verfolgt der Heimatverein die Überlegungen des Landkreises Forchheim zur Schaffung von Parkraum für die Bediensteten und Beschäftigten des Landratsamtes am Streckerplatz. U.a. wird in diesem Zusammenhang die Errichtung eines Parkdecks an der Südfront des Anwesens Paradeplatz 10 ins Auge gefasst und damit eine weitere Verdichtung östlich des sog. „Alten Landratsamtes“ diskutiert (Ft vom 23./24.11.19) . Der Vorsitzende des Heimatvereins Dieter George sieht in einer möglichen Realisierung dieser Planung einen massiven Verstoß gegen den Gedanken des Denkmal- bzw. Ensembleschutzes.

Das Areal im Westen der ehemaligen Forchheimer Vorstadt „Altenbach“ wird wesentlich bestimmt durch die Rückfassaden des fürstbischöflichen Amtshauses von 1685 (heute „Altes Landratsamt“) und der Gereonskapelle von etwa 1520 (heute Kulturraum) sowie die sich östlich anschließenden Reste einer barocken Gartenanlage , die einst bis zur Wiesent reichte. Stadtheimatpfleger Franz Schürr bewertet diesen Bereich – trotz seiner zeitgenössischen Veränderung – als ein „Stück Forchheim, das noch historische Aura atmet“ und zusammen mit der alten Kommandantur (1743), dem Paradeplatz und dem historischen Gasthaus „Schwane“ (frühes 18. Jahrhundert) wie kein zweites die barockzeitliche Stadtgeschichte repräsentiert.

Dieter George, der als Konzertreferent der Volkshochschule viele Nachmittage und Abende im Kulturraum St. Gereon begleitete, zeigt sich erstaunt darüber, dass der Landkreis eine derartige Beeinträchtigung dieser von ihm mit großem Aufwand geschaffenen Veranstaltungsstätte überhaupt in Erwägung zieht. „Die Aufenthaltsqualität im Umfeld von Konzerten, besonders im Sommer , wäre in unmittelbarer Nachbarschaft eines Parkdecks nicht mehr dieselbe“. George bat den Heimatpfleger die Bedenken des Heimatvereins an das Landesamt für Denkmalpflege weiterzugeben. „Sicherlich gibt es noch andere Möglichkeiten, den Mitarbeitern des Landkreises und Landratsamtes ein Parken in zumutbarer Nähe zum Arbeitsplatz zu ermöglichen.“