Landratsamt Forchheim informiert: „Rückwärtsfahren in der Abfallwirtschaft“

Deutschlandweit sind Jahr für Jahr Menschen von Unfällen mit rückwärtsfahrenden oder abbiegenden Abfallsammelfahrzeugen betroffen. Um dieser Gefahr wirksam zu begegnen, und Bürger sowie Mitarbeiter der Müllabfuhr nachhaltig zu schützen, werden sämtliche Abfallsammelfahrzeuge des Landkreises mit einer 3D-Rückraumüberwachung und einem 3D-Abbiegeassistenten nachgerüstet. Denn jeder Verletzte im Straßenverkehr ist einer zu viel!

Hierdurch wird eine Vorgabe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) umgesetzt. Nach der DGUV Regel 114-601 sind Rückwärtsfahrten in der Abfallsammlung zu vermeiden. Von diesem Grundsatz abweichend sind Rückwärtsfahrten nur in bestimmten Ausnahmefällen und nur nach Vornahme einer Gefährdungsbeurteilung möglich. Seit Veröffentlichung dieser Branchenregel erfasste die Verwaltung sämtliche Strecken im Landkreis, welche rückwärts angefahren werden müssen. Bei einer Vielzahl dieser Straßen können aktuell die Vorgaben für das Rückwärtsfahren nicht eingehalten werden.

Nach Einbau des Assistenzsystems wird eine erneute Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die Anzahl der rückwärts anfahrbaren Straßen deutlich erhöhen wird. Dennoch ist zu erwarten, dass bei einigen Straßen im Landkreis der gesetzlich vorgeschriebene Schutz von Bürgern und Mitarbeiten trotz Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden technologischen und organisatorischen Mittel nicht mehr sichergestellt werden kann. Für diese Einzelfälle wird die Verwaltung bürgerfreundliche Ersatzlösungen anbieten.