Urteil im sogenannten „Sandstraßenprozess“ rechtskräftig
Im Verfahren gegen den damals 30-jährigen F. wegendes Vorwurfs dervorsätzlicher Körperverletzung und anderer Delikte und dendamals24-jährigen B. wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags und anderer Delikte am 31.07.2017 in der Sandstraße in Bamberg hat das Landgericht Bamberg am 03.06.2019 den F. wegenvorsätzliche Körperverletzung in zweitatmehrheitlichen Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 20,00 EUR und den B. wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Hinsichtlich desF. wurde das Urteil bereits im Juni 2019 rechtskräftig. Der B. hat diezunächst eingelegte Revision im September 2019 zurückgenommen.
Ende November 2019 hat auch die Staatsanwaltschaft Bamberg die Revision gegen dieses Urteilhinsichtlich des B.zurückgenommen. Das Urteil ist damit insgesamt rechtskräftig.Mit freundlichen Grüßengez. Dr. Christian PfabVorsitz
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