Vortrag im Landratsamt Forchheim informierte über Zuschüsse fürs Sanieren und Bauen

Symbolbild Bildung

Fördergelder für neue Heizung, Fenster oder Dämmung

Energiesparen und Klimaschutz sind in aller Munde. Viele Hauseigentümer denken darüber nach, wie sie ihr Haus energetisch sanieren und damit fit für die Zukunft machen können.

Wer sich für eine Heizungsmodernisierung, Fenstertausch oder Dämmung entscheidet, spart nicht nur Energie, sondern erhält dazu vom Staat noch lukrative Zuschüsse. Zur Information der Bürger über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und insbesondere die rechtzeitige Antragstellung fand im Landratsamt Forchheim ein Vortrag dazu statt.

Für Christine Galster, langjährige Energie- und Fördermittelberaterin des Landratsamtes Forchheim und Organisatorin des veranstaltenden Arbeitskreises Info-Offensive Klimaschutz, zeigt die große Zahl der Zuhörer und Zuhörerinnen bei den Energievorträgen sowie die zahlreichen täglichen Beratungsgespräche, dass das Thema energieeffizientes Bauen und Sanieren die Bürger mehr denn je beschäftigt.

Zuschüsse (bis 30 Prozent) rechtzeitig beantragen

Nach der Begrüßung der Zuhörer und Zuhörerinnen wies sie zunächst auf die Beratungs- und Informationsangebote des Landratsamtes, wie zum Beispiel die Energiesprechstunden und Energievorträge hin. Anhand einiger Grafiken wurde der Energieverbrauch im Haushalt und die Preisentwicklung der verschiedenen Brennstoffe (Öl, Gas, Holzpellets, Stückholz, Hackschnitzel) aufgezeigt. Dabei wurde deutlich, dass der größte Teil des Energieverbrauchs im privaten Haushalt mit etwa 80 % für die Heizung und die Warmwasserbereitung benötigt wird. Anschließend folgte ein Überblick über die bestehenden Fördermöglichkeiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de), der KfW-Bankengruppe (www.kfw.de) und des Freistaats Bayern (www.energiebonus.bayern). In diesem Zusammenhang betonte Galster, dass die Fördermittel unbedingt vor Beginn der Bauarbeiten, teilweise sogar vor Auftragserteilung beantragt werden müssen.

Im Mittelpunkt des Vortrags standen die KfW-Förderprogramme für Energieeffizientes Sanieren und Bauen. Für den Austausch der alten Heizung durch eine neue Öl- oder Gas-Brennwertheizung gibt es seitens der KfW derzeit einen Zuschuss von mindestens 10 Prozent, beim Heizungspaket (Heizungstausch mit Optimierungsmaßnahmen) erhöht sich der Zuschuss auf 15 Prozent der förderfähigen Kosten.

Sofern mehrere energetische Maßnahmen, wie z. B. Fenstertausch, Heizungserneuerung oder Dämmung miteinander kombiniert werden und ein KfW-Effizienzhaus-Niveau erreicht wird, erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 30 Prozent.

Technische Mindestanforderungen sind einzuhalten

Förderfähig ist derzeit zum Beispiel noch der Einbau von Öl- oder Gas-Brennwert-Heizungen; Niedertemperaturheizungen werden nicht bezuschusst. Zwingend vorgeschrieben ist die Durchführung des hydraulischen Abgleichs. Für das Heizungspaket sind zusätzlich zum Heizungstausch Optimierungsmaßnahmen am Heizsystem vorzunehmen.

Bei Fenstern ist in der Regel ein Wärmedurchgangskoeffizient bzw. U-Wert von 0,95, bei Haustüren ein U-Wert von 1,3 einzuhalten. Dieser U-Wert gibt an, welche Wärmeleistung bei einem Grad (ein Kelvin) Temperaturunterschied zwischen Außen- und Innenfläche pro Quadratmeter Bauteil strömt. Die Einheit des U-Werts ist Watt pro Quadratmeter und Kelvin. Je kleiner der U-Wert, umso geringer die Energieverluste. In besonderen Fällen sind Abweichungen erlaubt. Es ist Sache des Energieberaters dies und ggf. die Einhaltung weiterer Bedingungen zu prüfen.

In vier Schritten zu Ihren Zuschuss

Die Antragstellung für den KfW-Zuschuss für energieeffizientes Sanieren erfolgt in der Regel in vier Stufen:

  1. Zunächst ist ein Energie-Effizienz-Experte einzubinden, der prüft, ob bei der geplanten Sanierungsmaßnahme die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden und dann die „Bestätigung zum Antrag“ erstellt.
  2. Dann können die Hauseigentümer ihren Zuschuss direkt im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal) unter Angabe der Identifikationsnummer aus der „Bestätigung zum Antrag“ selber elektronisch beantragen. Sobald die Bestätigung der KfW vorliegt, kann mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden.
  3. Nach Durchführung der Maßnahmen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgen muss, erstellt der Energie-Effizienz-Experte die „Bestätigung nach Durchführung“.
  4. Zum Abschluss identifiziert sich der Antragsteller nochmal im KfW-Zuschussportal unter Eingabe ID-Nr. aus der „Bestätigung nach Durchführung“, bevor die KfW schließlich die Überweisung des Zuschusses veranlasst.

Leistungen des Energieberaters

Mit Herrn Johann Schneider stand den interessierten Besuchern ein Energie-Effizienz-Experte für die vielfältigen technischen Fragen zur Verfügung. Er erläuterte die Tätigkeit des Energieberaters, der die Hauseigentümer bei Planung, Antragstellung und Bauausführung unterstützt und gab auf Nachfrage Tipps, wie sich durch entsprechende Maßnahmen an Heizkörpernischen oder Rollokästen die Energieverluste minimieren lassen. Manchmal wäre es sinnvoll, eine umfassende Begutachtung des Hauses vom Keller bis zum Dachgeschoss vorzunehmen. Anhand dieser Bestandsaufnahme werde dann ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt, der aufzeigt, in welcher Reihenfolge energetische Maßnahmen durchgeführt werden sollten. Für die Beantragung von KfW-Fördermitteln ist die Bestätigung eines Energieberaters erforderlich.

KfW-Förderprogramme mit Tilgungszuschuss

Die KfW bietet eine Vielzahl zinsverbilligter Kreditprogramme für Eigenheimbesitzer und Bauherrn an. Herr Christoph Rüger, stellvertretender Filialleiter der Forchheimer Filiale der VR Bank Bamberg-Forchheim (vormals Volksbank) stellte u. a. die zinsvergünstigten, zum Teil mit Tilgungszuschüssen ausgestatteten KfW-Kreditprogramme „Energieeffizient Sanieren- Einzelmaßnahme“, „Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus“, „Energieeffizient Bauen“, usw. vor und informierte über den Ablauf der Antragstellung bei der Bank. Auch hier ist es notwendig, dass die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen durch die Bestätigung eines Energieberaters nachgewiesen wird. Anhand einiger interessanter Beispielrechnungen wurde der konkrete Nutzen und finanzielle Vorteil für Bauherrn bzw. Hauseigentümer deutlich. Denn nicht nur die sehr günstigen Zinskonditionen von derzeit 0,75 %, sondern insbesondere die Tilgungszuschüsse von bis zu 27,5 %, die den zurückzuzahlenden Kreditbetrag verringern, sind besonders attraktiv.

Zum Schluss stellte Galster fest, dass es „das beste Heizsystem“ oder „eine bestimmte Standard-Sanierung für ein Haus“ nicht gebe. Jeder Hausbesitzer müsse für sich und sein Gebäude individuell entscheiden, welche Heizungstechnik, welche Sanierungsmaßnahme bzw. welche Förder- oder Finanzierungsmöglichkeit für ihn die ökologisch und ökonomisch sinnvollste Variante darstelle. Bei der Entscheidungsfindung müssen jeweils verschiedene Aspekte, wie z. B. Zustand des Gebäudes, finanzielle Verhältnisse, usw. berücksichtigt werden. Unterstützung bei Planung, Antragstellung und Ausführung gibt es vom Energieberater bzw. bei der Inanspruchnahme von KfW-Krediten vom Finanzierungsexperten der Hausbank.

Außerdem legt sie den Interessierten nochmal ans Herz, sich rechtzeitig, also am besten schon vor Auftragserteilung, nach eventuellen Förderprogrammen zu erkundigen, da eine nachträgliche Antragstellung meist nicht mehr möglich ist.