Landgericht Bamberg – Muss 20jähriger in Sicherungsverwahrung?
Alexander Baum, Richter am Landgericht Bamberg und Leiter der Pressestelle informiert:
In der 50. Kalenderwoche findet am Landgericht Bamberg folgendes erstinstanzliches Sicherungsverfahren statt: Das Sicherungsverfahren gegen den20-jährigenA.wegen gefährlicher Körperverletzung und anderen Delikten am 09.12.2019,09:00 Uhr,vor der Jugendkammer(Az. 62 KLs 2103Js 8677/19). Der Beschuldigte soll sich am 29.05.2019 unbefugt im Innenhof eines Wohnanwesens im Stadtgebiet Bamberg aufgehalten zu haben. Ihm liegt zur Last,auf einen seitens der dortigen Anwohner herbeigerufenen Polizeibeamten im Zustand der Schuldunfähigkeit mit einem Ast eingeschlagen zu haben. Der Polizeibeamte soll, wie vom Beschuldigten billigend in Kauf genommen, bei der Abwehr des Astschlages Schmerzen am Handgelenk erlitten haben. Außerdem wird dem Beschuldigten vorgeworfen, sich der Festnahme widersetzt zu haben, wodurch ein weiterer Polizeibeamter Verletzungen am Unterarm erlitten haben soll. Bezüglich sonstiger Fortsetzungstermine von bereits früher begonnenen erstinstanzlichen Strafverfahren vor dem Landgericht Bamberg wird auf die früheren Mitteilungen verwiesen.
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