Bamberger Allianz: „Ist Verkehrsberuhigung für Sutte und Matern möglich?“
Kann die Stadt Recht und Gesetz einfach ignorieren? In der Sache hat die BA-Fraktion im Verkehrssenat auch dafür gestimmt, dass Sutte und die Maternstraße nach Abschluss der dortigen Arbeiten als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Die mittlerweile eingegangenen Hinweise, dass eine solche Ausweisung ohne entsprechende bauliche Maßnahmen nicht zulässig ist, kann man nach Auffassung der Fraktion aber nicht ignorieren. Die Stadträte Ursula Redler und Michael Bosch haben deshalb an Oberbürgermeister Andreas Starke geschrieben und um rechtliche Überprüfung des Beschlusses gebeten. Sie zitieren aus der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (zu den Verkehrszeichen 325.1 bzw. 325.2 StVO Verkehrsberuhigter Bereich) in der es heißt: „Ein verkehrsberuhigter Bereich muss baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht“. Nach Ansicht der beiden BA-Stadträte müssten entsprechende bauliche Veränderungen am Straßenquerschnitt vorgenommen werden. Nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO müssen solche Bereiche „überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben.“ … Dazu werden „die Einbahnstraßenregelung und das Rechtsfahrgebot aufgehoben.“
In einer Pressemitteilung der BA-Fraktion weist Redler auch darauf hin, dass die Verkehrspolizei zu der Entscheidung offensichtlich nicht gehört worden ist. Eine Stellungnahme sei nach ihrer Kenntnis aber notwendig.
Bosch betont, dass es wenig Sinn hat, einen Beschluss zu fassen, von dem man weiß, dass er rechtswidrig ist und deshalb bald wieder aufgehoben werden müsste. „Damit kann man bei den unmittelbar betroffenen Bürgerinnen und Bürger zwar Punkte machen“, sagt die BA-Bewerberin für das Oberbürgermeisteramt, Ursula Redler, „aber auf den Präzedenzfall werden sich bald auch andere berufen.“
Fraktionsvorsitzender Dieter Weinsheimer fasste zusammen: „Wir wollen sicherstellen, dass eine rechtsgültige Maßnahme getroffen wurde, und nicht damit gerechnet werden muss, dass diese nach den Kommunalwahlen wieder aufgehoben wird“. Die Rechtsprüfung sei Aufgabe des Oberbürgermeisters – deshalb der Antrag.
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