Treffen des Ökumenekreis Burgkunstadt

Symbolbild Religion

Am 18.11. traf sich der Ökumenekreis Burgkunstadt im Begegnungscafe der evangelischen Christuskirche. um sich über die neuesten theologischen Entwicklungen auszutauschen. An diesem Abend berichtete Thomas Müller von der Tagung “ Abendmahl / Eucharistie gibts nicht ohne….“ in Schney (Veranstaltung der Ökumenereferate der ELKB und der Erzdiözese Bamberg) sowie dem „Votum des Ökumenischen Arbeitskreises zu Eucharistie und Abendmahl“. Dabei legten evangelische und katholische Theologen ein Papier vor unter dem Namen „Gemeinsam am Tisch des Herrn – Ökumenische Perspektiven bei der Feier von Abendmahl und Eucharistie“. Das Dokument hat den Anspruch, die Erkenntnisse der bisherigen ökumenischen Dialoge zur Thematik zu bündeln.

Exegetische Studien und historische Forschungen lassen nach Auffassung der Autoren die in der Bibel grundgelegte und in der Traditionsgeschichte bezeugte Vielgestalt der eucharistischen Feierformen erkennen. Die wechselseitige Teilnahme an Abendmahl/Eucharistie sei „insbesondere in der Situation konfessionsverbindender Familien pastoral geboten“. Sowohl im Blick auf den Einzelfall als auch auf die allgemeine Normgebung dürfe sich niemand mit den bisherigen Lösungen zufriedengeben. Das erreichte Maß an Verständigung gerade auch zum Thema Abendmahl/Eucharistie selbst erlaubt es ihrer Ansicht nach nicht mehr, „die verbliebenen Differenzen als kirchentrennend zu betrachten“.

Der Limburger Bischof Georg Bätzing betonte bei der Vorstellung, er trage den Text „als Frucht des ökumenischen Dialogs vieler Jahre mit“ und schließe sich dem Votum voll und ganz an. Er sehe darin „einen wichtigen und gangbaren Schritt auf dem Weg hin zu einer sichtbaren Einheit unserer beiden Kirchen“. Damit das Theologen-Votum die Praxis verändere, brauche es die Rezeption durch die beteiligten Kirchen, fügte der Limburger Bischof hinzu. Er ist auf katholischer Seite Gastgeber des Ökumenischen Kirchentags 2021 in Frankfurt. Bätzing äußerte die Hoffnung, dass der Text mit Blick auf den Kirchentag „zu einer solide begründeten und zugleich vorsichtig verantwortbaren Öffnung der bisherigen Praxis beiträgt“.

Ökumene-Bischof Gerhard Feige sagte in einem Statement, das Votum stoße „auf dem ökumenischen Weg eine Tür weit auf“. Das Votum verdiene Wertschätzung und Respekt und sei einer breiten Diskussion übergeben. „Auch in den Gremien der Deutschen Bischofskonferenz werden wir uns eingehend damit befassen“, so Feige. „Ich wünsche mir eine sachliche Debatte und hoffe, dass wir bald zu einer guten Lösung in der zweifellos drängenden Frage nach der Gemeinschaft am Tisch des Herrn kommen.“ Der Tübinger evangelische Theologe Volker Leppin hob bei der Vorstellung hervor: „Unser Votum argumentiert auf einer so breiten biblischen und wissenschaftlichen Grundlage, dass sich die Argumentationslast gegenüber dem Gewohnten umkehrt: Wer etwas gegen die Abendmahlsgemeinschaft sagen will, braucht sehr starke Gründe.“

In den Bemühungen um ein gemeinsames Abendmahl von Katholiken und Protestanten richten protestantische Spitzenrepräsentanten aus Deutschland den Blick verstärkt auf das Jahr 2030. Anlass sind Äußerungen des für Ökumene zuständigen Kurienkardinals Kurt Koch, der das 500. Jubiläum der Bekenntnisschrift Confessio Augustana für eine entsprechende gemeinsame Erklärung der Konfessionen ins Gespräch gebracht hat.

In Schney wurde außerdem noch das unterschiedliche Kirchenverständnis verdeutlicht. Das katholische zeichnet sich durch eine universale Dimension aus, die konkret lebt in der Verschränkung von Einheit der Universalkirche und der Vielzahl der Ortskirchen, wobei unter “ Ortskirchen“ nicht die Einzelgemeinde, sondern die um den Bischof versammelte und die Eucharistie feiernde Bistumskirche verstanden wird. Die ganze Struktur ist hierarchisch aufgebaut. Im Gegensatz dazu findet das evangelische Kirchenverständnis seinen eindeutigen Schwerpunkt in der konkreten Gemeinde vor Ort, in der das Evangelium gepredigt wird und die Sakramente gespendet werden. Die Einheit wird in der Addition der Ortskirchen gesehen. Ämter werden in der Kirche als “ nützlich“ angesehen und der Landesbischof der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern ist z.B. ein Pfarrer mit besonderem Amt. Deshalb lässt sich die Struktur als synodal bezeichnen. Man war sich einig, dass diese Unterschiede durchaus erheblich sind, aber einer “ Einheit in Verschiedenheit“ nicht im Wege stehen würden. Der Ökumenekreis wird die Entwicklungen mit Interesse und Engagement auch in Zukunft begleiten.