HWK Oberfranken: Mitarbeiter der GTO soll sechsstelligen Betrag veruntreut haben
Strafanzeige gegen früheren Mitarbeiter der GTO
Bei der Gewerbe-Treuhand Oberfranken Steuerberatungsgesellschaft mbH (GTO) wurden im Rahmen einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt Bayreuth im Sommer diesen Jahres Unregelmäßigkeiten bei der Umsatzsteuervoranmeldung für die Jahre 2013 bis 2015 festgestellt. Zudem haben Ergebnisse externer Ermittlungen den Verdacht von Straftatbeständen ergeben, so dass die Handwerkskammer für Oberfranken Strafanzeige gegen einen inzwischen gekündigten Mitarbeiter der GTO und mögliche weitere Personen gestellt hat. Die HWK für Oberfranken ist Hauptgesellschafterin der GTO, die 1978 gegründet wurde.
Sowohl die GTO selbst als auch die Handwerkskammer beauftragten sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine externe und unabhängige Wirtschaftsprüfungskanzlei mit Ermittlungen. Diese hat ein Umsatzsteuerdelikt in mittlerer sechsstelliger Höhe ergeben und den Verdacht auf Veruntreuung und persönliche Bereicherung durch einen leitenden kaufmännischen Mitarbeiter der GTO aufgeworfen. Dem Mitarbeiter der GTO wurde daraufhin im Juli die fristlose Kündigung ausgesprochen. Die Ergebnisse der weiteren externen Ermittlungen wurden der Handwerkskammer Ende der letzten Woche vorgelegt und haben den Verdacht auf Straftatbestände durch diesen früheren Mitarbeiter ergeben.
Daher haben der Präsident der Handwerkskammer für Oberfranken, Thomas Zimmer, und der Hauptgeschäftsführer der HWK, Thomas Koller, am gestrigen Dienstag, 26. November 2019, Strafanzeige gegen den ehemaligen leitenden Mitarbeiter der Gewerbe-Treuhand Oberfranken (GTO) gestellt. Aktuell sind die beauftragten Prüfer noch dabei, das komplette Ausmaß der Veruntreuung und den kompletten Umfang des entstandenen Schadens zu ermitteln.
Die Gewerbe-Treuhand Oberfranken Steuerberatungsgesellschaft mbH berät und betreut vor allem Handwerksunternehmen in steuerlichen Fragen und übernimmt auch weitergehende Leistungen wie zum Beispiel Finanz- und Lohnbuchhaltung.
Der Geschäftsbetrieb und die laufende Beratungsarbeit für die Mandanten der GTO gehen selbstverständlich ohne Einschränkungen weiter
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