Landkreis Forchheim: Frauen in die Kommunalpolitik
Für die nächste Kommunalwahl im März 2020 werden bereits jetzt Bewerberinnen und Bewerber gesucht, die sich für die Wahl in den Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag aufstellen lassen oder für das Amt des Bürgermeisters /der Bürgermeisterin kandidieren möchten.
Mehr Frauen an die Macht
Die Gleichstellungsstelle des Landratsamtes Forchheim appelliert an alle politisch interessierten Frauen, zu den öffentlichen Veranstaltungen bzw. den Aufstellungsversammlungen zu gehen, bei denen Bewerber für die örtlichen Wahllisten gesucht werden und sich als Kandidatin zur Verfügung zu stellen. Hier können Frauen ihre Kenntnisse und Erfahrungen zum Ausdruck bringen sowie gleichzeitig ihre Anliegen und Ziele vorstellen, für die sie sich im politischen Amt stark machen möchten. Nachdem Frauen ca. 50 % der Bevölkerung ausmachen, sollten sie auch in der Politik zahlenmäßig entsprechend vertreten sein und die Herrschaft nicht überwiegend den Männern überlassen. So wird es möglich werden, anstehende Entscheidungen verstärkt im Hinblick auf eine tatsächliche Verwirklichung der Gleichheitsrechte zu beeinflussen.
Alte Strukturen aufbrechen – das Leben mitgestalten Frauen haben es – genauso wie Männer – in der Hand sind politisch in der Gemeinde oder im Landkreis zu engagieren, indem sie sich als Kandidatin zur Wahl stellen uns damit von ihrem passiven Wahlrecht Gebrauch machen; ein erster Schritt um alte Strukturen aufzubrechen.
Frauen in der Politik unterrepräsentiert
Denn auch 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts sind Frauen bis heute in politischen Ämtern oder den demokratisch gewählten Volksvertretungen (z. B. Gemeinderat, Stadtrat, Kreistag Bayerischer Landtag) nach wie vor unterrepräsentiert.
So gibt es im Landkreis Forchheim auf Gemeindeebene nur 6 Bürgermeisterinnen, jedoch 23 Bürgermeister. Auch im Kreistag des Landkreises Forchheim befinden sich die 11 Kreisrätinnen gegenüber 49 Kreisräten in der Minderheit. Bei der Sitzverteilung im Bayerischen Landtag sieht es mit 55 weiblichen Abgeordneten und 150 männlichen Abgeordneten nicht besser aus.
Woran das liegt, darüber lässt sich nur spekulieren. Einerseits herrscht noch die langläufige Meinung vor, dass Politik Männersache wäre und deshalb die vorderen Listenplätze oftmals an männliche Bewerber vergeben werden. Andererseits ist es auch in Zeiten der Gleichberechtigung leider noch so, dass viele Frauen einer Mehrfachbelastung durch Haushaltsführung, Beruf, Kinderziehung und Pflegeleistungen ausgesetzt sind und es für sie aus zeitlichen Gründen schwierig ist, sich politisch zu engagieren.
Gleichberechtigung und Anerkennung gefordert
Obwohl sich in den letzten Jahrzehnten die Stellung der Frau in Beruf, Familie und Gesellschaft verbessert hat, werden Frauen im alltäglichen Leben oft genug noch benachteiligt. Zudem müssen Frauen nicht nur in technischen Berufen, sondern auch in der Politik in der Regel mehr Leistung zeigen, um die gleiche Anerkennung zu bekommen, wie ein Mann.
Bedingt durch niedrige Löhne und teilweise geringerer Bezahlung für ihre Tätig-keiten, Kindererziehungszeiten und unsicherer Beschäftigung sind Frauen häufig von Altersarmut betroffen. Die Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Tätigkeit, bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für alle Kinder, flexible Arbeitszeitmodelle, bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege, gleiche Karrierechancen für Männer und Frauen (z. B. mehr Frauen in Führungspositionen und Parlamenten), eigenständige Existenzsicherung für Frauen und sichere Rente, Anerkennung der Leistung von Frauen in der Gesellschaft sowie die aktive Teilnahme am politischen Leben, Mitwirkung in Parteien und demokratisch gewählten Parlamenten u.v.m. bleiben eine Aufgabe, die es gilt, im politischen wie im alltäglichen Leben umzusetzen.
Ergänzende Hinweise: Frauenwahlrecht in Deutschland seit 1919
Das Recht der Frauen, wählen und sich politisch beteiligen zu können, ist heute in Deutschland und Europa eine Selbstverständlichkeit. Dies war nicht immer so. Das Frauenwahlrecht musste über Jahrzehnte von Frauen hart erkämpft werden und besteht nunmehr seit 1918 in Deutschland. Das aktive und passive Wahlrecht wie wir es heute kennen, leitet sich aus dem Gleichheitsgrundsatz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ des Artikels 3 des Grundgesetzes ab. Dieser Artikel wurde erst nach heftigen Diskussionen im Jahr 1949 im Grundgesetz verankert, nachdem sich Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel (den sog. vier „Mütter des Grundgesetzes“) im Parlamentarischen Rat und in der Öffentlichkeit für die volle Gleichberechtigung der Frauen stark machten. Seitdem haben Männer und Frauen unter anderem das aktive und passive Wahlrecht, auch wenn die politische Umsetzung des Gleichheitsgrundsatzes und der Gleichberechtigung insgesamt viel Zeit brauchte und selbst heute noch eine im Alltag stets neu zu erfüllende Aufgabe bleibt.
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