Initiative des Landkreises Bamberg zeigt Erfolg bei der Mobilfunkförderung
Zwei Kommen aus dem Landkreis Bamberg erhalten Förderbescheide
Bayerns Wirtschaftsstaatssekretär Roland Weigert überreichte gestern in München weitere Bescheide für Förderprojekte im Rahmen des bayerischen Mobilfunkprogramms. Als erste Kommunen aus dem Landkreis Bamberg haben die Gemeinde Breitengüßbach und der Markt Heiligenstadt erfolgreich die ersten Förderschritte durchlaufen und können jetzt ihre Projekte mit staatlicher Unterstützung umsetzen.
„Schnelles Internet – ob über Mobilfunk oder Breitband – ist für Unternehmen eine zentrale Rahmenbedingung für wirtschaftlichen Erfolg und für viele Familien ein Faktor, sich für ein Leben auf dem Land zu entscheiden“, weiß Landrat Johann Kalb aus vielen Gesprächen mit Landkreisbürgern und dankt den Kommunen für das große Engagement.
Breitengüßbach und Heiligenstadt gehören zu den 15 Kommunen im Landkreis, die offiziell unterversorge Gebiete aufweisen und somit antragsberechtigt im Rahmen des Förderprogramms sind. Der Markt Burgebrach zählt ebenfalls dazu, musste aber keinen Antrag stellen, da ein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau realisiert. Aktuell befinden sich vier weitere Kommunen im Förderverfahren.
Der Landkreis hat für die Gemeinden eine gute Vorarbeit geleistet und bereits Ende vergangenen Jahres das Ingenieurbüro IK-T aus Regensburg beauftragt, die Mobilfunkversorgung im gesamten Kreis zu analysieren. Danach gibt es im Landkreis nicht nur 15 Kommunen mit Funklücken, sondern 34 Landkreisgemeinden, in denen kein Mobilfunkanbieter zuverlässig erreichbar ist.
Diese Initiative des Landkreises hat zur Weiterentwicklung des bayerischen Förderprogramms geführt. So können bisher nicht antragsberechtigte Gemeinden eine Förderberechtigung erhalten, wenn die Betreiber die Messergebnisse anerkennen. Dann wird die dem Förderprogramm zugrundeliegende Karte korrigiert. Darüber hinaus ist es beispielsweise der Gemeinde Königsfeld gelungen, mit den Ergebnissen der Mobilfunkanalyse einen eigenwirtschaftlichen Ausbau durch einen Netzbetreiber zu erhalten. Drei weitere Landkreiskommunen ohne Förderberechtigung folgen diesem Beispiel.
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