Tipps & Tricks: Wann sich der Abschluss einer stationären Zusatzversicherung lohnt

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Die Verbraucherzentrale Bayern rät, sich umfassend zu informieren

Wer sich vom Chefarzt behandeln lassen und im Einbettzimmer liegen möchte, muss dies im Krankenhaus als sogenannte Wahlleistungen vereinbaren. Die Kosten dafür werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. „Entweder muss der Versicherte die Rechnung aus eigener Tasche bezahlen oder man kann die Aufwendungen über eine Zusatzversicherung auffangen“, sagt Bastian Landorff, Krankenversicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern. Ob und für wen sich eine Krankenhauszusatzversicherung lohnt, hängt jedoch von vielen Faktoren ab. Experte Landorff rät daher, sich vorab umfassend zu informieren.

Große Unterschiede herrschen beim Leistungsumfang der ergänzenden Versicherungen. So erstatten einige Produkte beispielsweise keine Behandlungskosten in einer Privatklinik. Vor dem Abschluss ist auch zu klären, bis zu welcher Höhe ärztliche Honorare übernommen werden. Bei einigen Policen erfolgt dies bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte. Sind die Sätze im Krankenhaus höher, müssen Versicherte die Mehrkosten selbst bezahlen. „Einige Versicherer übernehmen allerdings auch Chefarzthonorare ohne Begrenzung“, so Bastian Landorff. Wer auf den Chefarzt verzichten kann und vor allem Wert auf die Unterbringung im Einbettzimmer legt, sollte prüfen, ob es sich nicht eher rechnet, den Aufschlag für das Zimmer aus eigenen Mitteln zu finanzieren statt eine Zusatzversicherung abzuschießen.

Je älter der Versicherte bei Abschluss eines Zusatztarifs ist, desto höher fällt der zu zahlende Beitrag aus. „Grundsätzlich können die Beiträge im Laufe der Zeit steigen“, sagt Bastian Landorff. Manche Versicherungen kalkulieren ohne Altersrückstellungen. Der Beitrag kann sich dann bei Erreichen eines bestimmten Alters zusätzlich erhöhen. Bei den Kunden sorgt das oft für böse Überraschungen. Manche Versicherer bieten Mitgliedern bestimmter Krankenkassen Verträge etwas vergünstigt an. Hier gilt es jedoch, kritisch zu prüfen, ob es nicht bei anderen Anbietern bessere Leistungen zum vergleichbaren Preis gibt.

„Wer eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen möchte, sollte sich um einen Vertrag bemühen, solange er bei guter Gesundheit ist“, gibt Bastian Landorff zu bedenken. Die Antragsformulare enthalten umfangreiche Fragen zum Gesundheitszustand der letzten Jahre. Bei Vorbelastungen können Risikozuschläge zum Beitrag hinzukommen. Interessenten mit schwerwiegenden Belastungen wie Krebs bekommen in der Regel keinen Vertrag mehr. Bei Fragen zur Auswahl einer geeigneten Zusatzversicherung hilft die Verbraucherzentrale Bayern weiter. Ein Beratungstermin kann vereinbart werden online auf www.verbraucherzentrale-bayern.de oder telefonisch unter (089) 55 27 94-131.