Leserbrief: „Wasserversorgung Trockau – bleibt alles wie es ist?“

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Sehr geehrte Damen und Herrn!

Tendenziell enttäuscht habe ich zur Kenntnis nehmen müssen, dass der ZwV-Werkleiter wieder einen Berichterstatter gefunden hat seine Falschdarstellungen an die Öffentlichkeit zu bringen. Nachdem er mich „namentlich geoutet“ hat, halte ich es für ein Gebot der Fairness und journalistischen Sorgfalts- und Objektivitätspflicht, mir Gelegenheit zu geben, die Vorwürfe des ZwV-J Werkleiters „ich hätte meinerseits Falschdarstellungen verbreitet“ zu widerlegen. Mir fällt es nicht schwer den Wahrheitsbeweis durch zugehörige Dokumente zu erbringen, der anderen Seite bezüglich des Gegenbeweises auch?

Nachdem mich der ZwV-Werkeiter bei der gestrigen (27.10.) Besichtigungsveranstaltung am Trockauer Wasserwerk persönlich geoutet und mir Falschinformation vorgeworfen hat, betrachte ich es als ein Gebot der Fairness mir Gelegenheit zur Richtigstellung zu geben. Es scheint leider schon fast symptomatisch zu sein, dass der ZwV wiederkehrend irreführende Falschbehauptungen aufstellt und dafür immer wieder Pressevertreter findet, die diese ungeprüft der Öffentlichkeit präsentieren. Seriösen Journalismus stelle ich mir anders vor!

Trockauer und auch Leupser sind Wasserkunden des ZwV; deren beider Anlagen wurden 2017 rechtsgrundlos an den ZWV übereignet. Da sie beide dieser Solidargemeinschaft angehören, kann man doch die Leupser nicht ausschließen, die seitdem auch ihnen mitgehörende Anlage Trockau ebenfalls besichtigen zu dürfen! Dass der ZwV aber den Leupsern sogar verweigert die ehemals eigene Anlage besichtigen zu dürfen bestärkt den Verdacht, dass der Versorger dort etwas zu verbergen haben könnte. Zum schmunzeln ist, dass Stadtrat H. Hümmer, mit seinem FWG-Parteifreund Schmidt die Besichtigung veranlasst haben will, die vom Werkleiter H. Hümmer genehmigt wurde (pathologisch relevante bipolare Persönlichkeitsstörung?). – Alte Frage: Wer war zuerst da, die Henne oder das Ei? Amüsant daran ist, dass H. Hümmer als Stadtrat initiiert was von H. Hümmer als ZwV-Werkleiter erwünscht ist: Gelegenheit zur Meinungsmanipulation. ?

Dass Trockau bis 31.12.2021 an die Fernleitung angeschlossen sein muss, weil sonst die Fördermittel verfallen kann man dem Förderbescheid entnehmen, den der ZwV im Januar in einer Pressemitteilung veröffentlicht hat. Dass eine Anschlussleitung nur förderungsfähig ist, wenn sie dauerhaft von Wasser durchflossen wird, ist einer E-Mail des WWA-Hof, Hr. Löwl an den ZwV-Werkleiter H. Hümmer vom Januar 2018 entnehmbar.
Der ZwV hat also die Alternativen:

> Trockau künftig aus dem Fernleitungsanschluss zu versorgen, oder die ortsnahe Eigenversorgung beizubehalten und dadurch die Fördermittel für den Anschluss zu verlieren.

– Welche Garantie kann Stadtrat Schmidt den Trockauern geben, dass der ZwV nicht die Inanspruchnahme hoher Fördermittel der alternativen Lösung vorzieht, die Trockauer (und Leupser) Eigenversorgung beizubehalten?

– KEINE! Das ist der Mehrheit der Verbandsräte vorbehalten die sich juristischen oder politischen Vorgaben beugen müssten.

Ich habe NICHT geschrieben, dass die Creußener Gruppe dem ZwV die die Quellgrundstücke im Lindenhardter Forst abkaufen wird, sondern unmissverständlich: „dass der ZwV als deren Eigentümer (incl. Wasserrecht) die Quellgrundstücke (an wen auch immer) verkaufen oder verpachten könnte“.

Dass der ZwV-Werkleiter beim gestrigen Treff die Einwände der Leupser immer wieder abwürgte ist leicht erklärbar. Er hat keine plausiblen Gegenargumente!

Dass die Leupser Wasserversorgung NICHT aufgelassen werden muss – ist durch Schreiben des LRA von 2018 bestätigt:

> Dr. v. Stetten hat schon 2017 dem ZwV attestiert, dass „die Anlage der TwVO entspricht“.

> „Die Rohwasserqualität war nur 2004 einmalig mit Keinem belastet, die Trinkwasserqualität war durch die UV-Entkeimung zu keiner Zeit beeinträchtigt“.

> „Die Trinkwasserqualität war zu keiner Zeit zu beanstanden“.

Durch den Wegfall des Brauchwasserbedarfs eines landw. Betriebes steht den Leupsern künftig eine Schüttungsreserve von über 50 % des maximalen Tages-/Jahresbedarfs zur Verfügung.

> Nachhaltig zukunftssicherer kann eine WV kaum sein!

> Die Verweildauer des Reinwassers im Hochbehälter kann durch eine Schwimmerschaltung mit minimalem Kostenaufwand beliebig auf unter 24 Stunden reduziert werden.

> Das Argument, der künftig über Erforderlichkeit dimensionierte HB-Inhalt würde für den Brandschutz gebraucht, ist nicht aufrecht haltbar. Kreisbrandrat Schreck hält die Löschwasservorräte, die in Zisternen und Teichen über den Ort verteilt jederzeit verfügbar sind, ganz offensichtlich für so ausreichend, dass er auf Anfrage aktuell 2019 unmissverständlich erklärte, „er habe die Notleitung aus Kaltenthal nach Leups zur Brandschutzprävention NICHT gefordert!“

Es ist unwiderlegbar, dass die Stadt Pegnitz nach Aufforderung (mit unzutreffender Begründung) durch den ZwV, diesem die Quellgrundstücke von Leups, Trockau, Troschenreuth und Zips RECHTSGRUNDLOS übereignet hat. Die Aufforderungs-E-Mail, den Stadtratsbeschluss und den Notarauftrag hat der ZwV-Werkleiter im Downloadbereich auf der HP des Zweckverbands veröffentlicht.

Dass die Leupser im Dezember an die Fernleitung angeschlossen werden, wird tatsächlich nicht mehr zu verhindern sein. Das ist aber weniger als die halbe Wahrheit:
Sie werden bereits jetzt (ohne Erforderlichkeit!) über die unnötige „Notleitung“ aus Kaltenthal mit Trinkwasser aus dem Fernleitungsnetz versorgt. Ob sie dauerhaft per Jurawasser versorgt werden, oder diese Leitung nur zur redundanten Notversorgung als 2. Standbein der fortbestehenden Eigenversorgung dienen wird, ist noch nicht abschließend juristisch und politisch entschieden.*

Der dauerhaften Fernleitungsversorgung steht entgegen: – Der Beschluss des Umweltausschusses des bay. Landtags vom Februar 1980, von der in den 70er Jahren „angedachten“ Großraumplanung Abstand zu nehmen,
– der einstimmige Beschluss der ZwV Verbandräte vom März 1981 das Versorgungsgebiet des Verbands auf den Landkreis BT zu beschränken
– und der Landtagsbeschluss vom März 1981 „kleine ortsnahe Wasserversorgungsanlagen auch dann zu erhalten, wenn sie zur Notversorgung an ein Fernleitungsnetz angeschlossen werden“.

Nachzulesen im Downloadbereich der HP der Juragruppe in der Rubrik „Zeittafel“.

Unwiderlegbar ist, dass für Leups wie Trockau eine Verbindung mit DN 50 mm (bis 15 m³/h Durchfluss) bedarfsgerecht wäre. Die aber vom ZwV zur Bezuschussung beantragten Verbindungen Bodendorf > Leups > Trockau mit DN 200 mm (bis 230 m³/h Durchfluss) sind von der Durchflussleistung um das sechzehnfache überdimensioniert, sie sind also nur erforderlich um die „Osterweiterung“ nach Auerbach/Opf. bedienen zu können. Merkwürdig daran ist allerdings, dass gegenüber der Presse sowohl der Auerbacher Bürgermeister als auch der ZwV-Werkleiter übereinstimmend 2017 erklärt haben, der Anschluss ans Juragruppennetz diene nur der redundanten Notversorgung. Auerbach werde weiterhin vom Wasserwerk Ranna aus dem Veldensteiner Forst versorgt. Dann wäre auch diese Leitung, nach Troschenreuth und darüber hinaus nach Auerbach, weil nicht dauerhaft wasserführend, NICHT förderungsfähig? Der finanzieller Supergau für den ZwV-J?

Mit freundlichen Grüßen
Leopold Mayer
Sudetenstr. 29
9590 Mistelgau