Ökologische Vorrangflächen: Freigabe zur Futternutzung
Wegen der nach wie vor anhaltenden Trockenheit in vielen Regionen Bayerns kann in besonders betroffenen Gebieten jetzt der Aufwuchs auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) mit Zwischenfrüchten und Untersaaten für Futterzwecke in der Tierhaltung genutzt werden. Damit soll die aktuelle Futternot in vielen Betrieben gelindert werden. Wie das Landwirtschaftsministerium in München mitteilte, tritt die Regelung zum morgigen Samstag, 28. September, in Kraft. Sie gilt in den Regierungsbezirken Ober-, Unter-, Mittelfranken und der Oberpfalz sowie in den Landkreisen und Städten Regen, Freyung-Grafenau, Eichstätt, Donau-Ries, Ingolstadt, Kelheim, Deggendorf, Dingolfing-Landau, Straubing, Straubing-Bogen, Rottal-Inn, Passau, Neuburg-Schrobenhausen und Mühldorf.
Die Landwirte in diesen Gebieten benötigen zur Futternutzung der ÖVF-Zwischenfrüchte und -Untersaaten weder eine Genehmigung noch eine Anzeige. Zulässig ist auch die Futternutzung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, beispielsweise zwischen Ackerbau- und Futterbaubetrieben. Alle weiteren Auflagen – etwa dass bei der ÖVF-Zwischenfrucht eine Saatgutmischung aus mindestens zwei zugelassenen Arten verwendet wird oder die verbleibenden Stoppel bis 15. Januar des Folgejahres auf der Fläche bleiben müssen – bleiben unverändert bestehen.
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