Bamberger Grüne: „Sozialklausel auch auf dem Karmeliten-Gelände?“
Grüne wollen eine Mietwohnungs-Quote mittels städtebaulichem Vertrag durchsetzen
Auf dem Gelände des Karmelitenklosters wird ein ehemaliges Klostergebäude zu Wohnungen umgenutzt. Insgesamt 58 neue Wohnungen sollen dadurch entstehen. Dennoch kritisieren die Bamberger Grünen das Projekt scharf, denn die Sozialklausel soll nicht angewendet werden, wie vor kurzem bekannt wurde.
Die Sozialklausel legt seit fast zwei Jahren fest, dass Wohnungsbauvorhaben ab einem Umfang von 10.000 qm einen Anteil von 20 % Mietwohnungen zu einem vorgegebenen Mietzins bereitstellen müssen. Die Stadtspitze hält diese Regel aber hier nicht für einschlägig, weil es bei der zu erteilenden Baugenehmigung nicht um einen Neubau sondern um die Umnutzung eines bestehenden Gebäudes geht.
„Das sind Spitzfindigkeiten, die absolut nicht den Geist der Sozialklausel vertreten“, kritisieren die beiden grünen Bausenatsmitglieder Petra Friedrich und Ralf Dischinger. „Wieder einmal werden wohnungs- und sozialpolitische Ziele von der Stadtspitze und der Stadtratsmehrheit zugunsten von Investor-Interessen zurückgestellt.“ Auch formal sehen Friedrich und Dischinger kein Problem, die Sozialklausel anzuwenden. Denn: „Mit dem Investor soll ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, und hier kann eine Mietwohnungsquote zu festgelegten Mieten selbstverständlich eingebaut werden.“ Die Prämisse der Grünen ist eindeutig: „Ohne Sozialklausel kein städtebaulicher Vertrag. Die Stadt sitzt eindeutig am längeren Hebel und kann die Sozialklausel durchsetzen, wenn sie nur will!“ Entsprechend lautet auch der Antrag der Stadtratsfraktion GRÜNES BAMBERG.
Langfristig wollen die Grünen jedoch die Sozialklausel insgesamt überarbeiten, verweist OB-Kandidat Jonas Glüsenkamp auf die Zeit nach der Kommunalwahl: „Das Thema bezahlbarer Wohnraum ist eine der größten Herausforderungen der Stadt. Wir müssen dieses Thema deutlich aktiver gestalten. Es gibt in der Praxis noch zu viele Schlupflöcher für die Bauträger und auch die Vorhabengrenze von 10.000 qm ist viel zu hoch angesetzt.“
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