GAL Bamberg: „Kommt ein „Instandsetzungsgebot“ für die Sandstraße 20?“
Grüne: Kauf oder Enteignung sind falscher Weg, weil damit der Spekulant auch noch Gewinn macht
Das einsturzgefährdete Haus Sandstraße 20 stellt die Welterbestadt Bamberg vor eine grundsätzliche Frage: Wie umgehen mit Spekulanten, die denkmalgeschützte Häuser absichtlich verfallen lassen und nur an Spekulationsgewinnen interessiert sind?
Die Bamberger Grünen wollen solchen Spekulanten das Handwerk legen und sehen in der Sandstraße 20 den Prototyp, bei dem „die Stadt endlich mal ihre Muskeln spielen lassen sollte“. Die von der Stadt vorgenommene Notsicherung des Gebäudes hält der baupolitische Sprecher Ralf Dischinger für eine zu kurz gegriffene Maßnahme. Und die von der BaLi beantragte Enteignung sieht er ebenso als falschen Weg. „Die Notsicherung war zwar akut geboten und richtig, darf aber nur der erste Schritt sein“, argumentiert er. „Eine Enteignung wäre mit einer satten Entschädigungszahlung an den Eigentümer verbunden, und das ist nicht hinnehmbar.“
Die Grünen wollen deshalb, dass die Stadt ein Instandsetzungsgebot gemäß § 177 BauG ausspricht und stellten einen entsprechenden Antrag. „Der Hauseigentümer muss gezwungen werden, auf eigene Kosten das Haus zu sanieren“, so GAL-Stadträtin Petra Friedrich. Der von der Stadt ins Auge gefasste Kauf des Hauses, um es danach mit städtischen Geldern wiederherzurichten, kommt für sie nicht in Frage: „Mit skrupellos agierenden Spekulanten auch noch auf Augenhöhe verhandeln und um einen Kaufpreis feilschen – das geht gar nicht!“ Aus ihrer Sicht würde damit die Spekulation geradezu belohnt, nach dem Motto: Wer ein Denkmal gezielt verkommen lässt, kriegt es dann gewinnbringend an die Stadt los.
Doch was, wenn die Stadt ein Sanierungsgebot ausspricht, und der Hauseigentümer dem nicht nachkommt? Denn es ist nicht unbedingt anzunehmen, dass ein spekulativer Investor sich davon allzu sehr beeindrucken lässt. Auch darauf hat Ralf Dischinger, selbst Jurist, eine Antwort: „Dann kann die Stadt die Sanierung als so genannte Ersatzvornahme selbst übernehmen, die Kosten dem Eigentümer in Rechnung stellen, und wenn dieser nicht zahlt, das Gebäude zwangsvollstrecken lassen. Auf diese Weise kommt die Stadt am Ende womöglich doch noch in den Besitz des Gebäudes, aber selbstredend zu ganz anderen finanziellen Bedingungen als bei Kauf oder Enteignung.“
Der grüne OB-Kandidat Jonas Glüsenkamp sieht die Stadt Bamberg in der Zukunft möglicherweise mit mehr Problemen dieser Art konfrontiert. Das werde schon an den beiden Gebäuden in der Unteren Königstraße 13/15 deutlich (ehemals „Zum Roten Ochsen“), die demselben Investor gehören und ebenso verfallen. Und damit nicht genug: „Regemäßig einmal im Jahr nimmt der Stadtrat vergleichbare Fälle zur Kenntnis – und zwar tatenlos – immer dann, wenn dem Bausenat die ‚Liste vom Einfall bedrohter Einzeldenkmäler vorgelegt’ wird.“ Glüsenkamp fordert daher: „Die Stadt muss endlich den Mut haben, zu handeln und Spekulationsgewinnlern die Stirn zu bieten. Das sorgt auch für Abschreckung und wird unser Welterbe vor Ausverkauf und gezielten Verfallsstrategien bewahren. Die Sandstraße 20 ist jetzt das richtige Objekt und der richtige Zeitpunkt, um ein Exempel zu statuieren.“
Neueste Kommentare