Einwendung des VLAB gegen die Änderung des Flächennutzungsplans beim Kersbacher Kreisel / Forchheim

Der VLAB (Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V.) hat fristgerecht seine Einwendungen gegen die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes am Kersbacher Kreisel und die parallele Neuaufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplan beim Forchheimer Stadtbauamt eingereicht. Seine ablehnende Haltung begründet er damit, dass im gültigen Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Forchheim der Änderungsbereich als Dauergrünland mit der Lage in einem ökologisch wertvollen Bereich dargestellt wird.

Grünland, und damit insbesondere Dauergrünland, ist ein wichtiges Element der landwirtschaftlichen Flächennutzung, der Kulturlandschaft und ein bedeutender Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Es dient dem Bodenschutz und der Bodenfruchtbarkeit, dem Trinkwasser- und Klimaschutz und hat Erholungsfunktion für die Bevölkerung. Es dient damit dem Erhalt und der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen.

Der VLAB empfiehlt im weiteren Verfahren vorhandene Alternativstandorte nochmals zu überprüfen. Zudem sei eine eventuell ungünstig gelegene Fläche oder Zufahrt kein alleiniges Ausschlußkriterium für eine alternative Ansiedlung der BayWa.