Bamberger FDP beantragt Grundsatzbeschluss zum Erhalt denkmalgeschützter Häuser
FDP beantragt Grundsatzbeschluss zum Erhalt denkmalgeschützter Häuser
FDP-Stadtrat Martin Pöhner und der stellvertretende FDP-Ortsvorsitzende Ralf Stöcklein fordern angesichts des vom Einsturz bedrohten Hauses Obere Sandstraße 20 einen Grundsatzbeschluss des Stadtrates, dass künftig keine denkmalgeschützten Häuser mehr abgerissen werden dürfen. „Es braucht ein klares Signal an solche Investorengruppen wie die German Property Group, dass der Stadtrat auf keinen Fall einem Abriss von denkmalgeschützten Häusern zustimmt – insbesondere auch dann nicht, wenn sie jemand mutwillig verfallen lässt“, so Pöhner. Er kritisiert, dass die Mehrheit des Stadtrates in den letzten Jahren bei manchen Investoren den Eindruck erweckt hat, dass man unliebsame denkmalgeschützte Häuser auch abreißen könne. „Leider war ich im vergangenen Jahr der einzige Stadtrat, der im Bausenat für einen Erhalt des denkmalgeschützten Rückgebäudes von Langer Straße 22 gekämpft hat, während die Verwaltung und Stadtratsmehrheit den Antrag der Mediengruppe Oberfranken auf Abriss des bemerkenswerten Gebäudes mit Laubengang genehmigt haben“, erläutert Martin Pöhner.
„Wir brauchen endlich einen Gesinnungswandel, dass der Stadtrat künftig konsequent für den ungeschmälerten Erhalt des Weltkulturerbes eintritt“, fordert deshalb stellvertretender FDP-Ortsvorsitzender Ralf Stöcklein. Er erinnert daran, dass auch für das Quartier an der Stadtmauer ein unter Ensembleschutz stehendes Haus abgerissen wurde. „Nur durch ein konsequentes Auftreten und Handeln von Verwaltung und Stadtrat kann künftig besser verhindert werden, dass denkmalgeschützte Häuser in Bamberg verfallen“, so Stöcklein weiter. Gemeinsam mit Stadtrat Martin Pöhner hat er deshalb einen Antrag an den Oberbürgermeister formuliert. Darin fordern die Liberalen unter anderem, dass die Stadt künftig private Eigentümer beim Erhalt denkmalgeschützter Gebäude mehr unterstützen soll. „Es braucht mehr fachliche Beratung und außerdem mehr Zuschüsse nach dem sog. Bamberger Modell, damit eine denkmalgerechte Sanierung auch für Bamberger Privatleute
finanzierbar bleibt, dann braucht es auch keine auswärtigen Investorengruppen“, betont Ralf Stöcklein.
„Der Schlüssel zum Erhalt des Gebäudes Obere Sandstraße 20 liegt bei Stadtrat und Verwaltung“, unterstreicht Stadtrat Martin Pöhner und fordert im FDP-Antrag an den Oberbürgermeister auch ganz konkrete Schritte in Bezug auf den Erhalt von Oberer Sandstraße 20. So soll die Stadt dem Eigentümer die Kosten für die erfolgte Notsicherung des Vordergebäudes in Rechnung stellen und ihn auffordern, innerhalb von drei Wochen eine Notsicherung jener Gebäudeteile vorzunehmen, die auf den Innenhof der Kneipe „Stilbruch“ zu stürzen drohen. „Sollte der Eigentümer diese Sicherung nicht vornehmen, soll die Stadt diese Notsicherung im Wege einer Ersatzvornahme durchführen. Die Kosten werden dem Eigentümer ebenfalls in Rechnung gestellt“, heißt es im FDP-Antrag weiter. Außerdem beantragt Pöhner, dass die Stadt den Betreiber des Stilbruch dabei unterstützt, seine Ansprüche wegen Umsatzausfall gegenüber dem Eigentümer des Gebäudes Obere Sandstraße 20 aufgrund der Sperrung des Innenhofs aus Sicherheitsgründen geltend zu machen. „Es kann nicht sein, dass ein Nachbar wegen des Fehlverhaltens eines Investors wirtschaftliche Nachteile hat. Hier muss die Stadt vermittelnd helfen“, so Pöhner abschließend.
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