Verkäufer als Opfer bei Geschäften über Verkaufsplattformen
OBERFRANKEN / BAYREUTH. Immer wieder werden gutgläubige Bürger vor allem im Internet Opfer von Betrügern. Auch die Vorgehensweisen der Täter bei Geschäften im Zusammenhang mit Verkaufsplattformen werden immer vielfältiger. Vermehrt ermittelt auch die Bayreuther Polizei in einer Betrugsmasche, in welcher der Verkäufer über die vermeintlich bereits vorgenommene Zahlung des Käufers getäuscht wird.
Bei dieser Vorgehensweise wird der Verkäufer einer Ware, die er über eine Verkaufsplattform anbietet, per Chat oder mittels Nachrichtendiensten von einem angeblichen Interessenten kontaktiert. Werden beide sich schließlich einig, sichert der Käufer umgehend die Bezahlung zu. In diesem Zusammenhang übermittelt er als „Beweis“ beispielsweise einen gefälschten Screenshot der Überweisung oder die vermeintlich vorgenommenen Zahlung über einen Bezahldienst. In vielen Fällen verschickt der Täter eine täuschend echt aussehende Zahlungsbestätigung einer Bank.
Außerdem erklärt der Betrüger, dass der Verkäufer erst über die überwiesene Summe verfügen kann, wenn er umgehend einen Postbeleg zum Nachweis des Versands der Ware an die an vorliegende E-Mail Adresse der Bank sendet. Gutgläubig schickt das Opfer dann zeitig seine Ware auf den Weg.
Auch wenn der Betrug dann erkannt wird, die Postsendungen lassen sich kaum mehr umleiten beziehungsweise stoppen. Somit ist der Verkäufer gleich doppelt geschädigt.
Bereits zahlreiche Fälle bearbeiten allein die Ermittler der Bayreuther Polizei. Die Beamten stellen fest, dass diese Variante des Betruges in den vergangenen Monaten immer mehr zugenommen hat. Auffällig ist nach Erkenntnissen der Ermittler, dass in diesem Zusammenhang der Kontakt fast ausschließlich über englische Telefonnummern läuft und die Adressen der Empfänger der Warensendungen in England beziehungsweise Irland liegen.
Die Oberfränkische Polizei rät grundsätzlich zu besonderer Vorsicht bei Geschäften über das Internet. Beachten Sie bei dieser Betrugsmasche insbesondere folgende Tipps:
- Lassen Sie sich vom Käufer bezüglich des Versands der Ware zeitlich nicht unter Druck setzen.
- Versenden Sie als Verkäufer, selbst bei Erhalt einer Überweisungs-Gutschrift, die Ware erst mehrere Stunden später oder am besten am nächsten Tag.
- Überprüfen Sie nach dieser Zeit zudem, ob das Geld tatsächlich auf ihrem Kontoauszug erscheint. Dann ist in der Regel ohne Ihre Zustimmung keine Rückbuchung mehr möglich.
Mehr zu Gefahren im Internet besonders beim Onlinekauf und wichtige Tipps erfahren Sie hier:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/
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