Grüne fragen, ob sich Informationsfreiheitssatzung der Stadt Bamberg bewährt hat
Findet Informationsfreiheit statt?
Seit 2011 gibt es eine Informationsfreiheitssatzung in Bamberg, die damals auf Antrag von Grünen und Freien Wählern zustande kam. Die IFS ermöglicht es Einwohner*innen der Stadt Bamberg, Informationen über Angelegenheiten der Stadtverwaltung und der städtischen Betriebe zu erhalten. Man kann sich also auf dieser Rechtsgrundlage Auskünfte im Rathaus einholen, Akten einsehen oder Kopien machen lassen.
Nach acht Jahren hält GAL-Stadträtin Ursula Sowa es für angebracht, Bilanz zu ziehen, ob die IFS ihren Zweck, nämlich mehr Transparenz für Bürger*innen zu schaffen, erfüllt. Sie stellt als Antrag einen umfangreichen Fragenkatalog und will etwa wissen, wie viele Anfragen es gab und wie viele gewährt bzw. abgelehnt wurden. Außerdem: Welche Themenbereiche waren betroffen und welche Rückmeldungen der anfragenden Bürger*innen gab es? Auch nach den Gebühren fragt Sowa: In welcher Höhe wurden Gebühren erhoben? Was war die höchste Gebühr? Wurden Anfragen aufgrund der Gebührenerhebung zurückgezogen?
„Die Informationsfreiheitssatzung war ein wichtiger Schritt und ein großer Erfolg in Bamberg“, stellt Sowa fest, „aber wir müssen natürlich dran bleiben und prüfen, ob sich die IFS in der Realität bewährt hat. Notfalls müssen wir nachjustieren.“
Als Abgeordnete im Bayerischen Landtag weiß Sowa, wie schwerfällig dort mit dem Thema Transparenz umgegangen wird. In Deutschland gibt es seit 2006 ein Informationsfreiheitsgesetz. Nur drei der sechzehn deutschen Bundesländer haben für ihren Zuständigkeitsbereich noch kein entsprechendes Landesgesetz erlassen. Bayern ist eines davon. 2015 wurde ein grüner Gesetzentwurf auf ein „Bayerisches Transparenzgesetz“ von der CSU-Landtagsmehrheit abgelehnt. „Bayern hinkt in Sachen Transparenz massiv hinterher“, kritisiert Sowa. „Das muss sich bald ändern.“
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