Nahversorgung in Forth mit Rewe kommt

Plan: (c) allobjekt Gewerbeimmobilien GmbH & Co. KG

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Kürzlich wurden in der Bauausschusssitzung zum Bebauungsplan „Forth-Süd Nr. 10 – Sondergebiet Einzelhandel südwestlich der Ohmstraße“ zunächst die Stellungnahmen der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange behandelt. Im Anschluss wurde der Satzungsbeschluss gefasst. Der Bebauungsplan wird nun dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt.

Bauantrag mit gemeindlichem Einvernehmen – geht weiter ans Landratsamt

Parallel dazu wurde bereits der Bauantrag in der Sitzung vom 9. Juli 2019 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nach Abschluss des Erschließungsvertrages, in welchem sich der Investor unter anderem zur Übernahme aller entstehenden Kosten verpflichtet hat, kann der Bauantrag nun ebenfalls dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden.

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